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Wie trinken Sie Ihren Kaffee? - Versteuert!

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Braunschweiger Zoll findet knapp 119 Kilogramm unversteuerten Kaffee

ID: 1652364

(ots) -
Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle am 03. Mai 2017 auf dem
Rastplatz Lappwald an der Autobahn 2 entpuppte sich ein polnischer
Lastwagen als gut sortierter Supermarkt auf Rädern. Der erste Blick
in den Laderaum offenbarte kistenweise polnische Spezialitäten - von
süß bis herzhaft. Der Blick in die Frachtpapiere hingegen trübte das
Bild etwas, denn neben Wurst und Backwaren hatte der polnische
Kühlauflieger auch Kaffee geladen. Und Kaffee ist in der
Bundesrepublik ein Steuergegenstand, sodass verschiedene Formalitäten
für den gewerblichen Verkehr mit Kaffee eingehalten werden müssen.
Dies hatte der Fahrer jedoch nicht getan. Darum musste der Lastwagen
vollständig entladen werden, um die genaue Menge an Kaffee und
kaffeehaltigen Waren festzustellen. Insgesamt wurden 118,5 Kilogramm
kaffeehaltige Waren und Röstkaffe gefunden, die nachzuversteuern
sind. Der Fahrer durfte nach Leistung einer Sicherheit die Waren
wieder aufladen und seine Fahrt fortsetzen. "Wahrscheinlich trifft
die Spedition die zusätzliche Ladezeit mehr als die nachzuzahlende
Kaffeesteuer", meint Zolloberinspektor Löhde zu dem Fall, "aber wenn
man internationalen Handel betreibt, sollte man sich auch mit den
Regeln der jeweiligen Länder vertraut machen".

Hintergrundinformation Kaffeesteuer: Obwohl Viele es nicht wissen,
zahlt man beim Kauf von Kaffee in der Bundesrepublik gleichzeitig die
Kaffeesteuer - vergleichbar der Energiesteuer beim Tanken. Anders als
die Energiesteuer wird die Kaffeesteuer jedoch nicht in allen
europäischen Staaten erhoben (nichtharmonisierte Verbrauchsteuer).
Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und
für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Bei kaffeehaltigen Waren
hängt die Höhe der Kaffeesteuer von dem Kaffeeanteil der Waren ab.
Der Gesamtertrag der Kaffeesteuer betrug im Jahr 2016 rund eine




Milliarde Euro für den Bundeshaushalt.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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Datum: 05.05.2017 - 10:30 Uhr
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