Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes fanden zum dritten Mal statt
(ots) -
Am Dienstag, 2. Mai 2017, wurden zum dritten Mal Testkäufe zur
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt.
Im Vergleich zum Vorjahr fiel das Resultat der Testkaufaktion
etwas schlechter aus.
Das freiwillige Käuferteam - bestehend aus zwei minderjährigen
Schülern der höheren Berufsfachschule, Bereich "Polizeidienst und
Verwaltung" - machte sich auf den Weg, um an fünf verschiedenen
Verkaufsstellen hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden
sie hierbei von der Polizei, Angestellten des kommunalen
Vollzugsdienstes und einer Mitarbeiterin vom Kinder und Jugendbüro.
Das Ergebnis fiel wie folgt aus: Drei Verkäuferinnen bzw.
Verkäufer untersagten den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nachdem
sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Lediglich zwei
Kassiererinnen bzw. Kassierer genehmigten den Kauf und verlangten
auch keinen Ausweis. In diesem Fall wurde ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, sind auch weitere
Testkäufe in Frankenthal vorgesehen. Für diese erhoffen Polizei,
Kinder- und Jugendbüro und Vollzugsdienst, dass dem Verkaufspersonal
ihre hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen bewusst ist.
Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz:
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen
Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkoholkonsum und
Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und
Alkoholkonsum regeln, ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und
konsumiert werden darf. Wer unter 16 Jahren ist, darf keine
alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine
branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt
für Tabakwaren.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Lara Bachmann
Telefon: 06233/313-202 (oder -0)
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Datum: 08.05.2017 - 15:25 Uhr
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