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Vereinsrechtliche Durchsuchungsmaßnahmen in der Ultra-Szene in Dortmund

ID: 1654549

(ots) -
Lfd. Nr.:0518

Die Polizei Dortmund hat heute im Auftrag des Ministeriums für
Inneres und Kommunales NRW sowie des Landeskriminalamtes NRW in
Dortmund vier vereinsrechtliche Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschlüsse des zuständigen Verwaltungsgerichts
vollstreckt. Sie richten sich gegen die sogenannte Ultra-Gruppierung
"RIOT0231- Ultras H". Bei den Durchsuchungen wurden u.a. mehrere
Computer, Smartphones, Fanartikel der Gruppierung, Sturmhauben,
Baseballschläger, Mundschutze sowie Quarzsandhandschuhe
beschlagnahmt. Die Gegenstände werden jetzt ausgewertet.

Die vereinsrechtlichen Vollstreckungsmaßnahmen wurden von der
Dortmunder Polizei initiiert und basieren auf umfangreich
zusammengeführten Erkenntnissen im Zusammenhang mit dieser
Ultra-Gruppierung. Die Erkenntnisse deuten darauf hin, dass
Mitglieder der "RIOT0231- Ultras H" fortgesetzt gravierende Straf-
und Gewalttaten begehen.

Falls sich diese Hinweise erhärten sollten, wird das Ministerium
für Inneres und Kommunales NRW über ein Vereinsverbot entscheiden.

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange zu den heutigen
Maßnahmen: "Die Polizei Dortmund schöpft konsequent alle rechtlichen
Möglichkeiten aus, um Straftätern und gewaltbereiten Ultras das
Handwerk zu legen. Solchen Chaoten geht es nicht um den Fußball, sie
begehen Straf- und Gewalttaten und schüchtern andere Menschen ein.
Die Leidtragenden sind häufig die wahren Fußball-Fans, die den Sport
lieben und Woche für Woche mit ihren Vereinen mitfiebern. Gerade für
diese Fans ist es eine bedeutende Botschaft: Gewalt und kriminelle
Schläger haben im Fußball nichts zu suchen", so der Dortmunder
Polizeipräsident weiter.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
Telefon: 0231/132-1028




http://www.polizei.nrw.de/dortmund/

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Datum: 09.05.2017 - 10:43 Uhr
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