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Apotheken in Koffern

/Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellen Medikamente sicher

ID: 1655067

(ots) -
Gleich zwei Fälle von Medikamentenschmuggel deckten Zöllner am
Düsseldorfer Flughafen am 8. Mai auf.

Im ersten Fall reiste ein 48-jähriges Pärchen aus Moskau ein. Als
sie den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren
verlassen wollten, baten Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks.
In zwei Koffern fanden sie knapp 6.000 Tabletten, u. a. zur
Entgiftung der Leber, Verbesserung der Herztätigkeit und zur
Behandlung von Diabetes.

In einem weiteren Fall reiste ein 36-jähriger französischer
Staatsbürger aus Abu Dhabi ein. Auch hier hielten Zöllner den Mann im
grünen Ausgang an und baten ihn zur Kontrolle seines Reisegepäcks.
Bei ihm fanden sie 500 Tütchen eines Potenzmittels in Gelform. Auf
Befragen gab der Reisende an, dass die Medikamente nicht für ihn
selbst, sondern für Freunde bestimmt seien.

Die Zöllner leiteten gegen alle Beschuldigten Strafverfahren wegen
Bannbruchs (Einfuhr von Gegenständen trotz Verbots) und wegen eines
Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Die Medikamente sind
sichergestellt und werden nach Abschluss der Verfahren vernichtet.

Zusatzinformation: Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach
Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen
Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als
üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei
Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der
Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an,
ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und
hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben
wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in
Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.

Jedoch ist zu beachten, dass Präparate, die im Ausland frei




gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte
Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere
wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt
werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem
Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen
Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat erworben wurde, kommt es
dabei nicht an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 10.05.2017 - 07:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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