Schottersteine von Bahnstrecke zur Gartendekoration gestohlen
(ots) -
Ritterhude, 07.05.2017
Die Bundespolizeiinspektion Bremen ermittelt in einem kuriosen
Fall des "Schotterdiebstahls" gegen einen 43-jährigen Mann aus
Ritterhude. Dessen Grundstück grenzt an die Bahnlinie Bremen -
Bremerhaven. Offenbar hat er mindesten eine volle Schubkarre Steine
dem Bahndamm entnommen und zur Dekoration eines Gartenbrunnens
verwendet. Eine Streife der Bundespolizei fand sie im Lichtkegel
ihrer Taschenlampe nach einem Zeugenhinweis in seinem Garten,
verzichtete aber aufgrund der späten Stunde und des nett anzusehenden
Arrangements auf die Sicherstellung.
Nun liegen zwar Millionen von Tonnen des Steinguts überall auf
Bahnstrecken herum, aber das Verbot des Einsammelns und Abtransports
begründet sich auf folgende Umstände: Die grauen Schwellenträger sind
juristisch gesehen Sachen, die "fest, beweglich und zweckgebunden
sind". Sie gehören der Bahn - dürfen folglich auch nicht rechtswidrig
zugeeignet werden - eine Diebstahlsanzeige ist fällig.
Dazu könnte bei der Entnahme einer größeren Menge auch ein
"gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" abgeleitet werden, was bei
der Gefährdung der Sicherheit einer Schienenbahn durch Beschädigung
einer Bahnanlage ein deutlich höheres Strafmaß von bis zu zehn Jahren
eröffnet.
Was auch oft vergessen wird, ist schlicht das Verbot des Betretens
von Bahnanlagen - immerhin eine Ordnungswidrigkeit - die sich bei
einer Betriebsbehinderung sogar auf mehrere hundert Euro summieren
kann.
Zu guter Letzt könnte das Klauen von Steinen das Leben kosten,
falls die eigene Motorik der Geschwindigkeit eines nahenden Zuges
nicht gerecht wird.
Ergo: Es droht jede Menge Ärger und deswegen ist die Fahrt zum
nächsten Baumarkt zu empfehlen, wo ein buntes Angebot von
Dekorationssteinen legal erworben werden kann.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
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Datum: 10.05.2017 - 12:12 Uhr
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