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Direktionspräsident besuchte das Hauptzollamt Osnabrück;

Dr. Rolfink informierte sich über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

ID: 1656309

(ots) -
Am 10. Mai 2017 besuchte der Direktionspräsident VII der
Generalzolldirektion, Herr Dr. Armin Rolfink die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück. Herr Dr. Rolfink ist seit
dem 1. April 2016 Präsident der Fachdirektion für die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit bei der Generalzolldirektion.

Der kommissarische Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas
Möller, begrüßte den Präsidenten im Beisein der Leitungen der
Sachgebiete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und informierte über
den Bezirk, die Aufgaben und die Personalausstattung der Dienststelle
in Osnabrück. Dabei nutzte Herr Dr. Rolfink die Gelegenheit, sich
persönlich von der Leistungsfähigkeit der Arbeitseinheiten zu
überzeugen und sich mit den Führungskräften des Hauptzollamts zu
Fragen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Prüfungen zum
gesetzlichen Mindestlohn auszutauschen.

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
ist im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Lohne, Nordhorn und
Osnabrück zuständig. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen
durch. Prüfungsschwerpunkte bilden unter anderem das Bauhaupt- und
Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die
Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohns ist Bestandteil einer regulären Prüfung. Der
Strategiewechsel hin zu riskoorientierten Prüfungen führte zu einer
verbesserten Effektivität bei der Schwarzarbeitsbekämpfung und
aktuellen Erfolgen.

In 2016 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 957
Arbeitgeber. Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr mehr
als 1.700 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und rund 1.020




Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit ihren Prüfungen
ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw. veruntreute
Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig
erlangte Vermögensvorteile von über 29,1 Millionen Euro.

Durch die Gerichte wurden die Täter zu rund 40 Jahren
Freiheitsstrafe und zu über 370.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das
Hauptzollamt Osnabrück verhängte mit seiner Bußgeldstelle selbst
Bußgelder in Höhe von mehr als 480.000 Euro.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück (von links Frau Dr.
Vaal (Hauptzollamt Osnabrück), Herr Etmann-Bartke (Hauptzollamt
Osnabrück), Herr Dr. Möller (kommissarischer Leiter des Hauptzollamts
Osnabrück), Herr Dr. Rolfink (Direktionspräsident), Herr Helmer
(Hauptzollamt Osnabrück), Herr Dittmann (Hauptzollamt Osnabrück),
Herr Cüster (Direktion VII Generalzolldirektion)




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 11.05.2017 - 14:57 Uhr
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