Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 10.05.2017, gegen 15:44 Uhr, wurde durch Zeugen
ein versuchter Taschendiebstahl beobachtet. Als die Täter sich
beobachtet fühlten, wurden sie von einem Dritten mit einem Pkw
abgeholt. Im Rahmen der Fahndung konnte das Fahrzeug auf der B42,
kurz vor der Abfahrt Bendorf, gesichtet werden. Bei der
anschließenden Kontrollmaßnahme konnte der Fahrer auf Nachfrage
keinen Führerschein aushändigen und erklärte, dass er nicht im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Der Halter, welcher
ebenfalls im Fahrzeug saß, war noch nie im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis und hatte Kenntnis darüber, dass der Fahrer nicht im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ermittlungsverfahren wegen
versuchten Taschendiebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Duldung
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sind nunmehr die Folge.
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Datum: 12.05.2017 - 08:54 Uhr
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