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Junger Führerscheininhaber stand beim Führen eines Autos unter Alkoholeinfluss

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(ots) - Polizeibeamte kontrollierten am 11.05.2017
gegen 23:30 Uhr in Heiligendamm den Fahrer eines Citroen Jumper. In
dem geführten Gespräch nahmen sie Alkoholgeruch war und fragten nach
dem Konsum von Alkohol vor Fahrtantritt. Nachdem der 18jährige dieses
erst verneinte gab er dann doch zu, ein Bier getrunken zu haben. Der
Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,17 Promille an. Eine Anzeige
wegen Fahren unter Alkohol während der Probezeit wurde aufgenommen.

Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für
junge Führerscheininhaber aus Deutschland haben?

Die Null-Promille-Grenze gilt für Personen, die unter 21 Jahre
sind oder die, die sich in der Probezeit befinden. Ihnen darf beim
Führen eines Kraftfahrzeuges kein Alkohol nachgewiesen werden.

Ein Verstoß wird neben zwei Punkten im Flensburg mit einem Bußgeld
zwischen 200 und 1500 Euro geahndet. Weiterhin wird die Probezeit um
zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann
angeordnet werden.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Güstrow
Kristin Hartfil
Telefon: 03843/266-302
Fax: 03843/266-306
E-Mail: kristin.hartfil(at)polmv.de
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Datum: 12.05.2017 - 09:06 Uhr
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