Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Edenkoben. Am 12.05.2017, gegen 15:55Uhr, befuhr
ein Streifenwagen in Edenkoben die Luitpoldstraße von der
Staatsstraße aus kommend. Vor der Streife fuhr ein Roller. Die
Nachfahrgeschwindigkeit betrug ca. 40 km/h. Der 62jährige Fahrer aus
St. Martin wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei er angab,
dass es sich bei dem Zweirad um ein Mofa handelt. Eine gültige
Fahrerlaubnis hat er nicht. Der 62jährige schob seinen Roller zur
nahegelegenen Polizeiinspektion, wo er auf dem polizeieigenen
Rollenprüfstand geprüft wurde. Die auf dem Rollenprüfstand erreichte
Höchstgeschwindigkeit betrug 38,6 km/h, nach Toleranzabzug 34 km/h.
Somit dürfte er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar
gemacht haben. Nach einem Gerichtsurteil dürfen Zweiräder, ohne
technische Veränderungen, maximal 20% schneller fahren, wie in der
Betriebserlaubnis angegeben. Das wäre bei einem Mofa 5km/h, also eine
Maximalgeschwindigkeit von 30km/h.
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Polizeidirektion Landau
Polizeiinspektion Edenkoben
Dirk Wecke, PHK
Telefon: 06323 955 113
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Datum: 13.05.2017 - 06:40 Uhr
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