Anwohnerin handelt genau richtig!
(ots) -
Das vorausschauende Verhalten einer 31-jährigen Frankenthalerin
verhinderte womöglich einen Trickbetrug. Nachdem am
Sonntagnachmittag, 21.05.2017, gegen 15:20 Uhr, eine weibliche Person
am Wohnanwesen der 31-Jährigen klingelte, nach einer Geldspende
fragte und diese verwehrt bekam, erbat sie um den Erhalt eines Glas
Wasser. Die Bewohnerin folgte der Bitte und reichte ihrem Gegenüber
hilfsbereit das erbetene Getränk. Aus ihrem besonnenen Verhalten
heraus verwehrte sie jedoch den Zutritt in das Anwesen.
Die 31-Jährige handelte vollkommen richtig. Handeln auch Sie
richtig! Lassen Sie auch unter Vorhalt von vermeintlichen Notlagen
keine Unbekannten Personen in Ihr Haus. Rufen Sie die Polizei, wenn
Ihnen das Verhalten seltsam erscheint. Verständigen Sie wenn möglich
Angehörige oder Nachbarn und informieren Sie sie über das Geschehene.
Bedenken Sie immer, dass Tricktäter erfinderisch und schauspielerisch
begabt sind. Sie reagieren schnell und denken sich immer neue
Taktiken aus, um ihr Ziel zu erreichen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Manuel Dietrich
Telefon: 06233/313-202 (oder -0)
E-Mail: pifrankenthal.presse(at)polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/POLPDLU
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2017 - 13:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1657583
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLU
Stadt:
Frankenthal (Pfalz)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Anwohnerin handelt genau richtig!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ludwigshafen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).