Himmelfahrt im Landkreis Peine
(ots) - Wie auch in den letzten Jahren, wird die Polizei
auch in diesem Jahr an ihrem in den Vorjahren bewährten
Einsatzkonzept festhalten und hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
des Landkreises Peine und der Stadt Peine bereits im Vorfeld des
Feiertages Maßnahmen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung getroffen.
U.a. werden zu diesem Zweck in Absprache mit den zuständigen
Ordnungsämtern und Gemeinden Alkoholverbotszonen, bzw. ein
eingeschränktes Alkoholverbot / Betretungsverbot für die
Naherholungsgebiete am Eixer und Wehnser See ausgesprochen. Für den
gesamten öffentlichen Bereich des Eixer Sees sind Konsum und das
Mitführen von branntweinhaltigen Getränken verboten. Für den Fall der
Zuwiderhandlung ist u.a. ein Zwangsgeld angedroht. Auch am und um den
Wehnser See ist der Konsum und das Mitführen von alkoholischen
Getränken auf öffentlichen Flächen verboten worden. Der genaue
Wortlaut der Verfügungen, die in den jeweiligen Amtsblättern
veröffentlicht worden sind , können dort nachgelesen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des polizeilichen Einsatzkonzeptes,
das auch diesmal unter der Gesamteinsatzleitung der Polizeiinspektion
Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel steht, ist eine niedrige
Einschreitschwelle und ein konsequentes Einschreiten gegenüber
alkoholisierten Personen, so dass Konflikte bereits in ihrer
Entstehung verhindert, bzw. unterbunden werden sollen.
In diesem Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass auch für
Radfahrer eine Promillegrenze vorhanden ist und die Polizei die
Einhaltung auch überwachen wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 23.05.2017 - 09:51 Uhr
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