Pressemeldung der PD Main-Taunus vom Donnerstag, den 25.05.17
(ots) - 1.Verhinderte Trunkenheitsfahrt, Falkenbergstraße
Flörsheim a.M., 00:40 Uhr 24.05.17
Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit wurde eine Streife der
Flörsheimer Polizei auf einem Parkplatz in der Falkenbergstraße auf
einen geparkten Kleinwagen aufmerksam.
Der Fahrer saß schlafend auf dem Fahrersitz und war merklich
alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert
von weit über einer Promille. Zwar konnte nicht festgestellt werden,
dass der Mann vorher gefahren war, allerdings wollte er in wenigen
Stunden auf die Arbeit fahren.
Da er bis dahin nicht nüchtern geworden wäre, wurde sein
Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um eine Trunkenheitsfahrt zu
verhindern.
2.Verkehrsunfall mit Leichtverletzten, Schwalbacher Straße
Sulzbach, 10:30 Uhr 24.05.17
In der Schwalbacher Straße kam es nach einem missglückten
Überholmanöver zum Sturz eines Rollerfahrers.
Ein PKW musste an einer Engstelle halten, um den bevorrechtigten
Gegenverkehr durchfahren zu lassen. Als der 36-jährige Hofheimer
wieder zur Weiterfahrt ansetzte, wollte ein 64-jähriger Sulzbacher
mit seinem Kleinkraftrad überholen. Er stieß mit dem PKW zusammen und
kam zu Fall. Hierbei zog sich der Rollerfahrer leichte Verletzungen
zu. Zur weiteren Überprüfung wurde er in ein Krankenhaus verbracht.
Während der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass der
Rollerfahrer für sein Fahrzeug nicht die notwendige Fahrerlaubnis
hatte. Hierfür muss sich der Fahrer ebenfalls verantworten.
3.Weiterer Unfall mit Leichtverletzten, B455 Eppstein, 15:18 Uhr
24.05.17
Ein 52-jähriger Mann aus Bad Soden a.T. befuhr mit seinem
Kleinkraftrad die B455 und kam ohne fremde Beteiligung zu Fall.
Hierbei zog er sich mangels Schutzkleidung mehrere Prellungen und
Schürfwunden zu.
Bei der Unfallaufnahme konnte erheblicher Alkoholgeruch
wahrgenommen werden, was wohl den Grund des Sturzes erklärte. Noch an
der Unfallstelle konnte eine freiwillige Blutentnahme durchgeführt
werden.
Auch wenn der Verunfallte keinen fremden Schaden verursachte, muss
er sich aufgrund des Alkoholgenusses in einem Strafverfahren
verantworten.
Pressemeldung wurde erstellt von POK Breitmeyer (KvD MT),
Polizeistation Hofheim
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Datum: 25.05.2017 - 10:10 Uhr
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