Bierdieb verletzt mit Auto Angestellten
(ots) - Am frühen Freitagabend entwendete ein zunächst
Unbekannter vier Kisten Bier, die auf der Außenverkaufsfläche vor
einem Getränkemarkt abgestellt waren. Als die Angestellten dies
beobachteten, wollten die den Dieb aufhalten. Der flüchtete mit
seinem Auto und verletzte dabei einen Angestellten. Dieser musste im
Krankenhaus Rahden ambulant behandelt werden. Im Rahmen der
Ermittlungen geriet ein 39-jähriger Rahdener ins Visier der
Einsatzkräfte.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der Tatverdächtige gegen
19.05 Uhr mit einem Honda Civic zum Getränkemarkt eines Supermarktes
in der Lemförder Straße. Er stellte das Fahrzeug direkt neben der
Außenverkaufsfläche ab und belud es mit den vollen Bierkisten.
Anschließend setzte er sich ins Auto und wollte das Firmengelände
verlassen. Zwei Angestellte (24 und 30) hatten das Wirken des Mannes
beobachtet und wollten ihn aufhalten. Nachdem der Rahdener zunächst
angehalten hatte, gab er plötzlich Gas und flüchtete mit hoher
Geschwindigkeit in Richtung Innenstadt. Hierbei streifte mit dem
Wagen den 30-Jährigen. Im Rahmen der Ermittlungen stellte die
Streifenwagenbesatzung zudem fest, dass der Tatverdächtige auch kein
Auto mehr fahren durfte. Die Fahrerlaubnis war ihm bereits entzogen
worden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: 0571/8866-1300 od. 1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.05.2017 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1661395
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Rahden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bierdieb verletzt mit Auto Angestellten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).