Ruhestörung: Schlimmer Einsatz für die Polizei
(ots) - Schlimm war der Einsatz für mehrere Polizisten
am späten Montagabend in einem Mehrfamilienhaus auf der Indestraße.
Eine offensichtlich betrunkene Hausbewohnerin hatte in dem Haus
randaliert, herumgeschrien und gegen Türen getreten. Die Nachbarn
alarmierten die Polizei.
Als die Beamten die 40-Jährige zur Ruhe ermahnten, wurden sie
sogleich übelst beschimpft und dermaßen laut, dass mittlerweile der
letzte Hausbewohner wach war. Als es keine andere Lösung mehr gab,
als die Unruhestifterin ins Gewahrsam zu stecken, wehrte sie sich mit
Händen und Füßen gegen diese Maßnahme. Sie trat, spuckte und schlug
nach den Beamten. Mit Handschellen und Beinfesseln konnte sie
einigermaßen ruhig gestellt werden. Beim Transport in den
Streifenwagen machte sie zwei Mal unter sich. Die Kleidung der
Beamten war dadurch total verschmutzt. Sie hatte hingegen
offensichtlich ihren Spass daran.
Auf der Wache wurde ihr von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen.
Der Streifenwagen wurde aus dem Verkehr gezogen, er muss total
gereinigt und desinfiziert werden. Für die Beamten hieß es Kleidung
aus, Duschen, neue Uniform an, Ekel vergessen und weiter....
Die 40-Jährige bekommt eine Strafanzeige wegen Ruhestörung,
Widerstand gegen Polizisten, Beleidigung uns so weiter. Die Kosten
für den Polizeieinsatz sollen ihr in Rechnung gestellt werden....(pk)
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen
Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205
Original-Content von: Polizei Aachen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.05.2017 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1662586
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Eschweiler
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ruhestörung: Schlimmer Einsatz für die Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).