Hover- oder Longboard mit Antrieb? Polizei rät: Vor Kauf informieren und gesetzliche Vorgaben beachten!
(ots) - (Hachmühlen) Die Polizei Bad Münder ermittelt gegen
einen Jugendlichen (15) wegen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und
Inbetriebnahme eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges. Der
Jugendliche war der Streife am Montagabend, 29.5.17, gegen 22:25h,
auf dem Gehweg parallel zur B442 zwischen Bad Münder und Hachmühlen
aufgefallen. Er fuhr dort mit einem Hoverboard - ein 2rädriges
Fahrzeuge, das aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den
Füßen angebrachten Rädern besteht (wie ein Skateboard, nur quer).
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die
Betriebsanleitung eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für das
Hoverboard ausweist. Daher muss das Hoverboard pflichtversichert
werden (gilt ab 6 km/h) und der Fahrer muss eine Fahrerlaubnis der
Kraftrad bzw. Pkw-Klasse vorweisen können. Das Hoverboard des
15-Jährigen war aber weder versichert, noch ist der Jugendliche im
Besitz einer Fahrerlaubnis.
Auch gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Wenn -wie bei Hoverboards
üblich- die Zulassungsvorschriften (z.B. Bremsen, Beleuchtung) nicht
erfüllt werden, dürfen diese Boards im öffentlichen Verkehrsraum
nicht in Betrieb genommen werden.
Die Polizei rät Eltern sich vor dem Kauf eines solchen Boards
(gilt auch für Longboards mit Motor) über die verkehrsrechtliche
Einstufung zu informieren (z.B. im Internet auf der Seite des ADAC).
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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
-Pressestelle-
Tel. 05151/933-104.
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Datum: 31.05.2017 - 09:12 Uhr
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