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170601.3 Kiel: Die Wasserschutzpolizei Kiel informiert

ID: 1663922

(ots) - Mit Beginn des Sommers wächst bei Vielen der Wunsch,
sich nach einem langen und anstrengenden Tag im Wasser abzukühlen.
Die vielen Anlegestellen, Kaimauern und Stege rund um die Kieler
Innenförde laden geradezu ein, ein kleines Bad zu nehmen. Dies ist
jedoch nicht nur gefährlich, sondern verboten.

Die Wasserschutzpolizei weist zu Beginn der Badesaison erneut
darauf hin, dass durch die Hafenbenutzungsordnung der
Landeshauptstadt Kiel das Baden im Bereich der öffentlichen
Hafengewässer nicht gestattet ist. Lediglich in einem Bereich von 50
Meter vor dem Strand Hasselfelde und in dem durch Markierungen
begrenzten Bereich der Seebadeanstalt Düsternbrook (Seebar) ist es
gestattet.

Die Wasserschutzpolizei möchte insbesondere auf die erheblichen
Gefahren des Badens im Bereich der Fähranleger hinweisen. Für den
Fährführer ist es nahezu unmöglich einen schwimmenden Körper vor dem
Anleger rechtzeitig zu erkennen. Ein Schiff besitzt auch keine
Bremsen und kann nicht innerhalb weniger Meter zum Stehen gebracht
werden. Die Schiffsschrauben können nicht sofort gestoppt werden, was
erhebliche Verletzungen für Schwimmer zur Folge haben kann. Auch das
Hinaufklettern an den Dalben des Ostseekais ist gefährlich und
verboten. Dies stellt einen ordnungswidrigen Verstoß dar, der auch in
jedem Fall verfolgt werden würde.

Auch an die Angler im Kieler Hafen möchte die Wasserschutzpolizei
einen Appell richten. Sie weist auf das generelle Verbot des Angelns
auf den Anlegestellen der SFK-Fähren (Bellevue-, Reventlou-,
Museums-, Bahnhofs- und Seegartenbrücke, sowie die Anleger
Dietrichsdorf und Wellingdorf) hin. Die Hafenbenutzungsordnung der
Landeshauptstadt Kiel von 2009 ist hier absolut eindeutig und lässt
keinen Spielraum zu. Die Beamten der Wasserschutzpolizei sind durch
das Hafenamt Kiel angehalten jeden Verstoß zur Anzeige zu bringen.




Die Hafenbenutzungsordnung gilt im gesamten Kieler Hafen. Die
Bekanntmachung der Grenzen des Kieler Hafengebiets ist auf
www.kiel.de nachzulesen.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de

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Datum: 01.06.2017 - 14:02 Uhr
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