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Pressebericht des Polizeikommissariats Peine

vom 06. Juni 2017

ID: 1665869

(ots) - Bei Einbruchversuch von Polizei festgenommen

Am Montagabend, gegen 18:10 Uhr, wurden zwei Jugendliche im Alter
von 16 und 17 Jahren von Zeugen dabei beobachtet, wie sich
widerrechtlich in Peine, Hans-Marburger-Straße, auf dem Gelände der
Bodenstedtschule aufhielten. Die alarmierte Polizei konnte die beiden
Jugendlichen vorläufig festnehmen, nachdem sie zuvor nach versucht
hatten, auf der rückwärtigen Seite des Gebäudes eine Fluchttür
einzutreten. Die beiden Jugendlichen wurden nach Feststellung der
Personalien wieder entlassen. Gegen sie wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Einbruch in Einfamilienhaus

In der Nacht zu Montag drangen ein oder mehrere nicht bekannte
Personen in Wendeburg, Meierholz, in ein dort stehendes
Einfamilienhaus ein. Der oder die Unbekannten, die über ein Fenster
in das Gebäude eingedrungen waren, durchsuchten diverse
Räumlichkeiten nach Diebesgut und entfernen sich anschließend
unerkannt. Ob etwas entwendet wurde, steht noch nicht fest. Der
bisher bekannte Schaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.

Scheibe am Pkw eingeworfen

Am Sonntagabend wurde in Schwicheldt, Alte Krugstraße, die
Heckscheibe eines dort abgestellten Pkw Renault Megane von einem
Unbekannten mit einem Stein eingeworfen. Hierbei entstand ein
Sachschaden in Höhe von ca. 800 Euro.

Sachbeschädigungen in Neubrück

In der Ortschaft Neubrück wurden in der Zeit von Freitag,
12.05.17, bis Dienstag, 30.05.2017, in der Didderser Straße, drei
Oberlichter der dortigen Sporthalle durch bisher nicht bekannte
Personen mit einem Stein zerstört. Dabei entstand ein Sachschaden in
Höhe von ca. 500 Euro.

Im Moorweg wurde über die Pfingsttage hinweg ein Werbebanner vor
einer Hausfassade zerschnitten und eine Kellerfensterscheibe
eingeworfen. Hier ist die Schadenshöhe noch nicht bekannt.





Jugendlicher fährt unter Alkoholeinfluss

Am Montagabend, gegen 22:45 Uhr, wurde in Lengede auf dem Erzring,
ein 17-Jähriger auf seinem Mofa von der Polizei kontrolliert. Hierbei
stellte sich heraus, dass der Jugendliche alkoholische Getränke zu
sich genommen hatte, obwohl er als Kraftfahrzeugführer bis zu einer
Altersgrenze von 21 Jahren eine 0-Promille-Grenze zu beachten hat.
Ein Alkotest ergab einen Wert von 0,34 Promille. Gegen ihn wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass schon
vor fast 10 Jahren, nämlich am 01.08.2007, das absolute Alkoholverbot
- für Fahranfänger und Fahranfängerinnen- in Kraft getreten ist. In
§ 24c StVG ist das Alkoholverbot für Fahranfänger und
Fahranfängerinnen geregelt. Hiernach handelt u.a. Ordnungswidrig,
(......) wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt
oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen
Getränks steht. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von
250 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 06.06.2017 - 08:45 Uhr
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