Stadthagen - Cannabispflanzen auf der Fensterbank gezogen
(ots) -
(BER)Am Samstagmorgen erhielt eine Stadthäger
Funkstreifenwagenbesatzung den Hinweis eines Spaziergängers auf
"merkwürdige Pflanzen" auf einer Fensterbank. Bei der Überprüfung des
beschriebenen Hauses an der Stadthäger Kreisstraße entdeckten die
Beamten hinter der Scheibe auf der inneren Fensterbank mehrere
Behältnisse, die offenbar mit Cannabispflanzen bestückt waren. Die
Staatsanwaltschaft in Bückeburg beantragte einen
Durchsuchungsbeschluss, der von einem Richter erlassen wurde,
woraufhin die Wohnung durch Polizeibeamte des Kommissariates
Stadthagen durchsucht wurde und die 6 Pflanzen sichergestellt werden
konnten. Der 19 - jährige Bewohner der Wohnung zeigte sich sehr
kooperativ und händigte den Beamten weiteres Zubehör, welches für den
Konsum der verbotenen Drogen benötigt wird, aus. Die Pflanzen und die
Gegenstände wurden beschlagnahmt und gegen den jungen Stadthäger ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107 Mobil 0175 932 45 36
E-Mail: axel.bergmann(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
/
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.06.2017 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1666188
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NI
Stadt:
Nienburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stadthagen - Cannabispflanzen auf der Fensterbank gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).