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Mit gestohlenem Motorrollerüber die Gleise / Kinder sorgen für kurzfristige Sperrung des Oldenburger Hauptbahnhofs

ID: 1666537

(ots) - Das war kein Abenteuerspielplatz den
sich Montagabend zwei Jungs im Alter von 11 und 12 Jahren ausgesucht
haben. Sie waren mit einem Fahrrad und einem Motorroller auf den
Gleisen im Hauptbahnhof Oldenburg unterwegs.

Gegen 21:25 Uhr bemerkte der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn
AG die beiden Kinder auf den Bahngleisen des Oldenburger
Hauptbahnhofs. Sofort sperrte er alle Bahngleise im gesamten
Hauptbahnhof für den Zugverkehr.

Bei der Anfahrt einer Streife der Bundespolizei versuchten die
beiden Kinder sich augenblicklich aus dem Staub zu machen. Am Ende
konnten die Beamten die beiden Jungs aber an der Straße "An der
Braker Bahn" anhalten und befragen.

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten
schnell das kindliche Alter der beiden jungen Oldenburger fest und
dass demzufolge keiner der beiden eine Erlaubnis zum Führen eines
Motorrollers besitzt.

Offenbar hatten die beiden Jungs zunächst zwei Fahrräder im
Stadtgebiet gestohlen und waren damit zusammen unterwegs. In der Nähe
des Hauptbahnhofs entdeckten sie dann einen nicht abgeschlossenen
Motorroller. Daraufhin ließen sie ein Rad dort zurück und schoben den
Motorroller bis über die Bahngleise.

Die beiden Kinder wurden in Gewahrsam genommen und an ihre
jeweiligen Erziehungsberechtigten übergeben.

Wegen der gefährlichen Situation und des sich anschließenden
Polizeieinsatzes war der Hauptbahnhof von 21:25 Uhr bis 21:37 Uhr für
den Zugverkehr gesperrt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals
ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin.
Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen
Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht -
betreten oder überquert werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung




bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können bei Gefahrenbremsungen
auch Reisende im Zug verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu
zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der jeweiligen
Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen.




Rückfragen bitte an:

Ralf Löning
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 06.06.2017 - 14:58 Uhr
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