Alkoholisierter Fahrzeugführer nach Zeugenhinweis gestoppt
(ots) - Nach einem Zeugenhinweis konnten Polizeibeamte aus
Gadebusch am Donnerstagnachmittag einen alkoholisierten Fahrer aus
dem Verkehr ziehen. Nachdem ein VW Passat auf der B 104 in Richtung
Rehna Schlangenlinien fuhr, informierte ein aufmerksamer
Verkehrsteilnehmer die Polizei über seine Beobachtung und den
Verdacht, dass eine alkoholische Beeinträchtigung vorliegen könnte.
Die Polizisten begaben sich daraufhin umgehend ins Gewerbegebiet in
Rehna, wo der Zeuge das Fahrzeug zuletzt wahrgenommen hatte. Dort
konnte besagter Pkw und Fahrzeugführer festgestellt werden. Die
Beamten nahmen bereits beim Öffnen der Fahrertür Alkoholgeruch wahr.
Ein durchgeführter Atemalkoholvortest bei dem 40-Jährigen zeigte
einen Wert von 3,24 Promille an. Um den Verdacht des sogenannten
Nachtrunkes auszuschließen, veranlassten die Polizeibeamten eine
zweifache Blutprobenentnahme. So soll eine zweifelsfreie Bestimmung
der tatsächlichen alkoholischen Beeinflussung während der Fahrt
ermöglicht werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Wismar, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2017 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1667977
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HWI
Stadt:
Rehna
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alkoholisierter Fahrzeugführer nach Zeugenhinweis gestoppt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Wismar (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).