Leichlingen - Erboster Autofahrer schlug zu
(ots) - Zwei Autofahrer geraten aneinander, weil sie
sich gegenseitig nicht vorbei lassen. Daraufhin schlägt einer zu.
Ein 22-Jähriger befuhr gestern (07.06.) gegen 18.45 Uhr die Straße
Am Büscherhof in Richtung Rathaus. Rechts von ihm war der Gehweg,
links parkten Fahrzeuge. Auf der dadurch verengten Fahrbahn kam ihm
ein Mercedes entgegen. Trotz der Hindernisse auf seiner Seite und der
zuvor vorhandenen passenden Lücke fuhr der Fahrer weiter und stoppte
vor dem Pkw des 22-jährigen Leverkusener.
Als sich beide gegenüber standen, wedelte der Mercedes-Fahrer mit
einem Behindertenausweis. Da der junge Leverkusener jedoch keine
Anstalten machte, sich zu bewegen, stieg der 82-jährige Leichlinger
aus, stellte sich an den Wagen des Leverkuseners, sagte etwas
Unverständliches und schlug dann mit seiner Faust durch das offene
Fenster des Autos. Dabei traf er den jungen Fahrer am Kopf. Dann
holte der Rentner mit seiner Gehhilfe aus und schlug wieder durch das
Fenster. Diesmal konnte der Leverkusener dem Schlag ausweichen.
Danach machte der 22-Jährige seine Wagentür auf, wobei der Rentner
umfiel. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Die Beamten nahmen die Ermittlungen auf. (gb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2017 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1668003
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Leichlingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Leichlingen - Erboster Autofahrer schlug zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).