Pressebericht der Polizeiinspektion Zweibrücken vom 09.06.2017
(ots) - Zweibrücken - Geldbeuteldiebstahl
Opfer eines Diebstahls wurde am 07.06.2017 gegen 10.10 Uhr eine
Frau, die während des Einkaufens in einem Supermarkt in der
Saarlandstraße ihre Handtasche an den Einkaufswagen gehängt hatte.
Ein bislang unbekannter Täter entwendete in einem unbeobachteten
Augenblick aus der Handtasche unbemerkt die Geldbörse mit ca. 50 EUR
Bargeld, zwei Bankkarten und weiteren persönlichen Dokumenten.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei davor, Handtaschen und
Geldbörsen beim Einkaufen unbeobachtet zu lassen. Am wirksamsten
schützt man sich gegen Diebstahl, wenn man Handtaschen und Geldbörsen
während des Einkaufens am Körper trägt. Taschen sollten zudem nie in
offenem Zustand mitgeführt werden.
Zweibrücken - Betrunkener Mofafahrer Am 08.06.2017 gegen 21.05 Uhr
kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken in der
Saarlandstraße einen alkoholisierten Mofafahrer. Aufgrund eines
Atemalkoholwertes von 1,18 Promille wurde dem Mann eine Blutprobe
entnommen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Zweibrücken
Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Pirmasens, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.06.2017 - 07:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1668217
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDPS
Stadt:
Zweibrücken
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressebericht der Polizeiinspektion Zweibrücken vom 09.06.2017"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Pirmasens (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).