Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am frühen
Samstagmorgen, den 10.06.2017, gegen 02.58 Uhr, befuhr ein
32-jähriger Fahrzeugführer aus Niedersachsen mit seinem PKW die BAB
A1 in Fahrtrichtung Norden. Hierbei benutzte er längere Zeit den
linken Fahrstreifen, obwohl der rechte Fahrstreifen der
Richtungsfahrbahn Bremen frei war. Nach geraumer Zeit und erst
nachdem der hinter ihm fahrender Streifenwagen mehrmals versucht
hatte, die Aufmerksamkeit des 32-jährigen zu wecken und ihn zur
Freigabe des linken Fahrstreifens zu bewegen, reagierte der
Fahrzeugführer und wechselte auf den rechten Fahrstreifen. Im
weiteren Verlauf betätigte er mehrfach die linken und rechten
Fahrtrichtungsanzeiger. Daraufhin wurde der 32-jährige angehalten und
überprüft. Die einschreitenden Beamten stellten während der Kontrolle
Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers fest. Der
32-jährige räumte den Alkoholkonsum ein und erklärte darüber hinaus,
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ein freiwillig
durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,92 Promille.
Daraufhin wurde er einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihm vom
diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde. Das
Fahrzeug wurde auf einem Parkplatz abgestellt. Der 32-jährige wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine
fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. Ihn erwartet nun
ein Strafverfahren.
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Martin Hummelt
Polizei Münster
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Datum: 10.06.2017 - 05:06 Uhr
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