Aus nachträglicher Meldung eines Verkehrsunfalles wird Strafanzeige
(ots) -
Am 09.06.2017 wurde durch die 85 jährige Geschädigte
Hauseigentümerin ein Unfall vom 20.03.2017 nachgemeldet. Der 24
jährige Unfallverursacher hatte bei einem Wendemanöver die Hauswand
gestreift und einen Sachschaden von ca. 800 EUR verursacht. Da die
Versicherung des Halters die Schadensregulierung verweigerte, meldete
die Geschädigte den Unfall nach. Im Rahmen der ersten polizeilichen
Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher zur
Tatzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn
wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Datum: 10.06.2017 - 07:54 Uhr
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