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Bundespolizei weist auf Pflichten von Sportbootfahrern hin

ID: 1670653

(ots) - Pass- bzw. Ausweispflicht bei Ein- und Ausreise im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland über See:

Auch wenn bei Fahrten zwischen den Schengen-Staaten keine
Verpflichtung mehr besteht, zugelassene Grenzübertrittshäfen
anzusteuern, werden in Einzelfällen in grenznahen Gewässern und den
Häfen/Marinas weiterhin Kontrollen durchgeführt. Dazu besteht für
Schiffsführungen die Pflicht, von allen Crewmitgliedern
Personalausweise oder Reisepässe vorzulegen, auch wenn es nur um
kurze Fahrten zwischen "Emden und Delfzijl", "Flensburg und
Sonderborg" oder "Ahlbeck und Swinemünde" geht. Diese Grenzkontrollen
sind auch für Seefahrzeuge notwendig, um die Sicherheit der offenen
Schengen-Binnengrenzen sowie das Privileg der Reiseerleichterung zu
schützen.

Im Schengen- Außengrenzverkehr werden weiterhin Ein- und
Ausreisekontrollen durchgeführt und Crewlisten benötigt

Schengen-Außengrenzen sind im Bereich der deutschen Nord- und
Ostsee die seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres sowie die
seitliche Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten (12
Seemeilen-Zone). Vom kontrollpflichtigen Außenverkehr mit Deutschland
spricht man bei direkten Grenzverkehren zwischen
Nicht-Schengen-Staaten, beispielsweise von und nach Russland,
Großbritannien oder Irland.

Die Besatzung eines Sportbootes muss einen Hafen anlaufen, der als
Grenzübergangsstelle zugelassenen ist. Sollte aus technischen Gründen
keine Übermittlung der Crewliste per Email möglich sein, so ist
zumindest ein Telefongespräch geboten, sobald eine Verbindung
besteht.

Ansprechpartner ist die Bundesleitstelle See im Maritimen
Sicherheitszentrum: Telefonnummer: +49 30-1854201200 Email:
blst(at)msz-cuxhaven.de

Sollen im Schengen-Außenverkehr andere deutsche Häfen, die nicht




als Grenzübergangstelle zugelassen sind, für die Ein- und Ausreise
genutzt werden, kann dies ausnahmsweise, wenn ein besonderes
Bedürfnis besteht, zuvor mit einer Grenzerlaubnis genehmigt werden.
Diese kann bei den Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt und
Hannover beantragt werden.

Aus nautischen Gründen kann sich das Reiseziel jederzeit ändern,
beispielsweise bei Sturm. Natürlich darf dann ein Sportboot im
Ausnahmefall jeden anderen Hafen anlaufen. Auch das ist unverzüglich
durch die Schiffsführung der Bundesleitstelle See im Maritimen
Sicherheitszentrums mitzuteilen.

Über den Umgang mit Crewlisten

-Bei Kontrollen ist eine Schiffsdaten- und Crewliste zu
übergeben: Eine Kopie wird den Behörden des Einreise- und des
Ausreisehafens ausgehändigt - eine weitere Kopie verbleibt bei den
Bordpapieren, solange das Schiff sich in den Hoheitsgewässern eines
der Mitgliedstaaten aufhält. -Ausländische Staatsangehörige müssen,
soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen
Aufenthaltstitels sein. -Zusätzlich sind zollrechtliche und
schifffahrtspolizeiliche Belange zu beachten.

Nähere Informationen und Muster von Crewlisten zum Download finden
Sie unter www.bundespolizei.de




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.06.2017 - 11:20 Uhr
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Ansprechpartner: BPOL-HB
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