Nr.: 0337 --Update der Online-Wache am 14.06.2017--
(ots) -
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Ort: Bremen, Stadtgebiet
Zeit: 14.06.17, 06.00-12.00 Uhr
Knapp drei Monate nach dem Start der Online-Wache werden in dieser
Woche auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger die ersten Anpassungen
vorgenommen. Für die Dauer des Updates ist am Mittwoch, 14.06.2017
zwischen 06.00 und 12.00 Uhr keine Anzeigenaufgabe möglich.
Seit der Liveschaltung der Online-Wache am 20.03.2017 sind rund
300 Anzeigen bei der Polizei digital aufgegeben worden. Aufgrund der
Anregungen von Nutzerinnen und Nutzern wird nun ein erstes Update
erfolgen. Das Hochladen des Strafantrages wird vereinfacht, indem
dort zukünftig deutlich weniger Klicks nötig sind. Darüber hinaus
wird es ab Mittwochnachmittag möglich sein, zusätzlich Anlagen wie
zum Beispiel Fotos zu übermitteln. Das ging vorher nur in einem
Dokument mit dem Strafantrag zusammen. Für den Zeitraum zwischen
06.00 und 12.00 Uhr wird die Online-Wache zwar sichtbar sein, nicht
aber die Anzeigenaufgabe.
Nach wie vor ist die Online-Wache zunächst nur für die Delikte
Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigung freigegeben. In diesem
Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass Beschädigungen rund um
das Auto z.B. Autoaufbrüche oder abgefahrene Spiegel keine
Sachbeschädigung darstellen und in aller Regel das Erscheinen an
einer Wache erfordern und demnach nicht online angezeigt werden
können. Klassische Sachbeschädigungen sind z.B. demolierte Zäune,
Briefkästen oder Graffitis an Häuserwänden.
Die Polizei ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger das
Online-Angebot zu nutzen. Die Online-Wache ist barrierefrei und mit
sehr anwenderfreundlichen Formularen hinterlegt. Das persönliche
Erscheinen an einer Polizeidienststelle ist nicht mehr erforderlich
und spart dadurch viel Zeit. Viele nutzen das neue Angebot schon und
geben sehr positive Rückmeldungen. Das digitale Angebot ist im Zuge
der aktuellen Reform entwickelt worden und ein erster Schritt zur
Zentralisierung der Arbeitsabläufe. Langfristig sollen die
Einsatzkräfte dadurch mehr freie Kapazitäten für Streifenfahrten und
den 110-Prozess haben.
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Datum: 13.06.2017 - 12:56 Uhr
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