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Zweitägige Buskontrolle im Bereich der B 82 und A 7

ID: 1671188

(ots) -
In unregelmäßigen Abständen kommt es zu verheerenden
Verkehrsunfällen mit Bussen. Gründe sind häufig technische Mängel ,
da die Wartung mangelhaft ist oder Fahrfehler der Busfahrer aufgrund
von Übermüdung oder überstrapazierter Konzentration, weil die
gesetzlichen Vorschriften von Lenk- und Ruhezeiten missachtet werden.
Aus diesem Grund führte die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion
Goslar mit Unterstützung von Kollegen aus Gifhorn und Salzgitter,
sowie dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig eine Kontrolle von
Reisebussen durch. Kontrolliert wurden Fahrer und Fahrzeuge, die
sowohl bei Fernlinien, als auch im Ausflugsverkehr eingesetzt werden.
Aufgrund des bestehenden Konkurrenzdruckes sind die Gewinnspannen im
gewerblichen Personenverkehr sehr begrenzt. Dies führt leider dazu,
dass sich im Einzelfall Unternehmer und Disponenten mit den
rechtlichen Vorschriften nicht zu vereinbarende Praktiken ausdenken.
Durch diese vorsätzlichen Regelbrüche werden die Lenkzeiten
verlängert und somit die Belastung der Fahrer erheblich vergrößert.
Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass Fahrer übermüdet sind
oder sich durch Aufputschmittel wach halten müssen und damit als
Folge die beförderten Gäste in erhebliche Gefahren gebracht werden.
Ein weiterer Bereich, wo Kosten eingespart werden, ist die Wartung
der Busse. Hier werden nicht selten Wartungsintervalle verlängert
oder erforderliche Reparaturen raus geschoben oder zunächst nur
provisorisch ausgeführt. Verkehrsunfälle, die das Resultat dieser
Regelverstöße sind, haben häufig dramatische Folgen. Nicht selten
kommen eine Vielzahl der Reisenden dabei zu Schaden oder im
schlimmsten Fall auch ums Leben. Sonnabend und Sonntag wurden in
einer gesamten Kontrollzeit von 14 Stunden 34 deutsche und 9 im
Ausland zugelassene Busse unter die Lupe genommen. 26 der




kontrollierten Busse oder deren Fahrer, also mehr als die Hälfte,
mussten bemängelt werden. Im Einzelnen wurden 45 Verstöße gegen Lenk-
und Ruhezeiten festgestellt. Dies bedeutet, dass die Zeit, die der
Fahrer oder die Fahrerin den Bus lenkten, länger war, als dies durch
die gesetzlichen Vorgaben erlaubt ist. Im Umkehrschluss waren
zwischen den Phasen, wo der Bus gelenkt wurde, keine ausreichenden
Ruhepausen eingelegt worden, damit sich der Fahrer von der Belastung
erholen konnte. Der gravierendste Verstoß war eine Unterschreitung
der Wochenruhezeit von 116 Stunden. Das bedeutet, dass dieser Fahrer
in der kontrollierten Woche keine ausreichenden Zeiten zum Ausruhen
hatte. Dieser Umstand erhöht wiederum das Risiko, dass er beim Fahren
unkonzentriert ist und es zu Fehleinschätzungen im Verkehrsraum kommt
aus denen Verkehrsunfälle resultieren können. In einem Fall war der
Busfahrer eines dänischen Busses ohne die erforderliche Qualifikation
unterwegs. Da das Busunternehmen diese Fahrt unter den gegebenen
Umständen nicht hätte durchführen dürfen, kommt auf sie ein
empfindliches Bußgeld zu. Es wird auch angeregt werden, den Vorteil,
also Gewinn, der aus der Fahrt entstanden ist, in Gänze zu erheben
und abzuschöpfen. Im Rahmen der Kontrolle wurden acht technische
Mängel festgestellt. So war der Einklemmschutz der Ausstiegstür bei
einigen Bussen nicht korrekt eingestellt. Wäre ein Gast beim
Schließen der Tür zwischen diese und den Rahmen des Busses gekommen,
so wäre der Schließvorgang nicht unterbrochen, sondern der Gast
eingeklemmt worden. In zwei Fällen waren lichttechnische
Einrichtungen defekt. Bei einem Bus aus Bosnien Herzegowina war ein
stark ölverschmierter Motorraum aufgefallen. Da im Motorraum auch
Bauteile sind, die im Betrieb hohe Temperaturen haben, war nicht
auszuschließen, dass es zu einer Entzündung des Öles und in der Folge
zu einem Brand kommen könnte. Die logische Konsequenz war die
Untersagung der Weiterfahrt im Personenbeförderungsbereich. Die ca.
50 Fahrgäste wurden mit einem anderen Bus,der zum Kontrollort
entsandt werden musste, an ihre Zielorte gebracht. Auf die jeweiligen
Busfahrer, sowie die Unternehmer kommen bei allen festgestellten
Regelverstößen Bußgelder zu. In Einzelfällen werden hohe dreistellige
Beträge zu entrichten sein.

Steffen Jach, PHK




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Datum: 14.06.2017 - 06:58 Uhr
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