Mutmaßlich leblose Person am Bahngleis angetroffen
(ots) - Eine offenbar leblose Person löste am
gestrigen Dienstagnachmittag (14.06.2017) gegen 16:15 Uhr einen
Polizeieinsatz an der Bahnstrecke Heilbronn - Stuttgart auf Höhe
Klingenberg aus. Der Lokführer eines Güterzuges fuhr auf dem
Gegengleis in Richtung Heilbronn und entdeckte hierbei eine am Boden
liegende Person. Alarmierte Kräfte des Bundespolizeireviers
Heilbronn, der Landespolizei sowie ein Notarzt und ein Rettungswagen
trafen den augenscheinlich stark alkoholisierten, aber scheinbar
unverletzten 55-jährigen Mann neben dem Gleis liegend an. Er war bei
Bewusstsein und ansprechbar. Neben ihm lagen eine fast vollständig
geleerte Flasche Rum sowie zwei leere Bierdosen. Vor Ort stellte der
Notarzt bei dem deutschen Staatsangehörigen keine Verletzungen fest.
Für weitere Untersuchungen sowie aufgrund der starken Alkoholisierung
wurde der Mann anschließend in ein nahegelegenes Krankenhaus
verbracht. Durch die Streckensperrungen in der Zeit von 16:16 Uhr bis
16:56 Uhr kam es zu erheblichen bahnbetrieblichen Verzögerungen. Wie
teuer diese betriebsstörende Handlung den Mann zu stehen kommt,
bleibt abzuwarten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeirevier Heilbronn
Karl Blum
Telefon: 07131 / 888260 - 31
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.06.2017 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1671308
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Klingenberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mutmaßlich leblose Person am Bahngleis angetroffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).