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In Lohn und Brot gestanden und trotzdem Arbeitslosengeld I bezogen/

Fünfmonatige Freiheitsstrafe für Leistungsbetrüger aus Heilbronn

ID: 1671315

(ots) - Zu dieser mehrmonatigen Freiheitsstrafe ohne
Bewährung verurteilte das Amtsgericht Heilbronn einen aus Heilbronn
stammenden Mann. Nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten und
aufgrund der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Heilbronn konnte dem Mann der Sozialbetrug
nachgewiesen werden. Sein über mehrere Monate andauerndes
Beschäftigungsverhältnis hatte der 42- jährige Mann dem Jobcenter der
Stadt Heilbronn pflichtwidrig verschwiegen. So bezog er knapp 3.300
EUR zu Unrecht aus den staatlichen Sozialkassen. Das Geld hat er nun
zurückzuzahlen und muss zusätzlich wegen des Betrugs eine
fünfmonatige Freiheitsstrafe verbüßen. Bei der Justiz ist der Mann
kein Unbekannter, so ist er in sechs Fällen wegen verschiedener
Delikte strafrechtlich bereits aktenkundig. Er gilt nun als
vorbestraft. Das Urteil wurde bereits Anfang Februar rechtskräftig.

Zusatzinformation: Das Arbeitslosengeld I soll die Empfänger
sozial absichern, wenn diese ihre Beschäftigung verlieren. Es soll
das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitslose wegen der
Arbeitslosigkeit nicht mehr erzielen können. Die Bezugsdauer dieser
staatlichen Unterstützungsleistung ist nach bestimmten
Voraussetzungen zeitlich beschränkt und wird zumeist nur ein Jahr
gewährt. Leistungsempfänger sind verpflichtet, Einkommen, das sie
durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen
die Leistung gewährt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.06.2017 - 10:20 Uhr
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Kategorie:

Polizeimeldungen



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