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206. Innenministerkonferenz in Dresden beendet/Caffier: Die Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch Schritt halten können

ID: 1671532

(ots) -
Die Minister und Senatoren der Innenressorts der Länder, der
Bundesinnenminister sowie Sicherheitsexperten der Behörden folgten
der Einladung des sächsischen Innenministers, Markus Ulbig, zur 206.
Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni nach Dresden.

In der ersten Innenministerkonferenz des Jahres erörterten sie
gemeinsam eine breite Palette an Themen zur Inneren Sicherheit. Neben
der ständigen Optimierung polizeilicher Arbeit wurden unter anderem
auch die rasant wachsende Cyber-Kriminalität, Asyl- und
Flüchtlingsfragen und der weitere Umgang mit dem Phänomen der
Reichsbürger diskutiert.

Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder und
Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz
Caffier, fand deutliche Worte zur allgemeinen Sicherheitslage: "Uns
allen ist bewusst, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland in
den vergangenen Jahren erheblich verändert hat: Terror,
Cyber-Attacken, extremistisch motivierte Straftaten, Übergriffe von
Ausländern und auf Ausländer, aber auch ein neues Niveau von
organisiertem Verbrechen oder Wohnungseinbrüchen. Das alles stellt
uns vor Herausforderungen. Unser Land hat bereits einen hohen
Sicherheitsstandard. Es liegt an uns Innenministern und -senatoren,
auch weiterhin alles zu tun, um diesen zu halten und auszubauen. Mit
den gefassten Beschlüssen sind wir auf dem richtigen Weg."

Trotz konstruktiver Auseinandersetzung konnten die Innenminister
und -senatoren der Länder nicht bei allen Tagesordnungspunkten
Einigung erzielen. So zeigte sich Minister Caffier besonders
enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, die Überwachung der
Telekommunikation gemäß Paragraph 100a Strafprozessordnung im Falle
eines Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen oder unter
Gewaltanwendung zu ermöglichen: "Wir haben es bereits geschafft, dass




der Wohnungseinbruchdiebstahl als Verbrechen eingestuft und
diesbezüglich der Zugriff auf die Verkehrsdaten erweitert wurde.
Leider wurde der Weg für die Telekommunikationsüberwachung im Falle
des qualifizierten Wohnungseinbruchdiebstahl nicht frei gemacht, um
damit die Wohnungseinbruchskriminalität besser verfolgen zu können."
Caffier verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Forderung
der Unionspolitiker, auch die Vorratsdatenspeicherung auf
Messenger-Dienste beziehungsweise den E-Mail-Verkehr zu erweitern. Es
würde Zeit, weitere praxistaugliche Maßnahmen einzuführen.

Große Einigkeit herrschte unter den Innenministern und -senatoren
aller Länder jedoch hinsichtlich der Einführung neuer Möglichkeiten
bei DNA-Untersuchungen zur Identifizierung von Tätern. Mit Hilfe von
DNA-Spuren sollen nun auch Rückschlüsse auf äußere Merkmale, den
sogenannten "Phänotyp", von Tatverdächtigen gezogen werden können.
Unions-Innenminister Lorenz Caffier, der bereits seit längerem für
eine Ausweitung der DNA-Untersuchung für Ermittlungszwecke plädierte,
zeigte sich erfreut über das Ergebnis: "Im Januar dieses Jahres
konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern den Tatverdächtigen im Fall
eines schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind mit Hilfe einer
DNA-Spur überführen. Dieser Fall hat einmal mehr gezeigt, dass der
DNA-Beweis eines der erfolgreichsten kriminalistischen Instrumente
bei der Identifizierung von Tätern sowie bei der Zuordnung von
Tatspuren ist", so Caffier. "Vor diesem Hintergrund begrüße ich eine
Ausweitung der DNA-Untersuchung auf offen sichtbare äußere Merkmale
einer Person sehr. Wir haben technisch längst die Möglichkeiten, um
Täter zu ermitteln. Wir sollten sie auch nutzen. So können wir nicht
nur schnellere Ermittlungserfolge vorweisen, sondern auch
Kräfteaufwand einsparen." Bisher war nur ein Abgleich der DNA und die
Geschlechtsbestimmung erlaubt. Nun sollen auch weiterführende
Untersuchungen wie beispielsweise die Feststellung der Farbe des
Haares und der Augen zulässig werden.

Im Zuge der Konferenz bekräftigte der Innenminister
Mecklenburg-Vorpommerns noch einmal den gemeinsamen Standpunkt
bezüglich des Waffenbesitzes durch Reichsbürger: "Wir Innenminister
und -senatoren sind nach wie vor der Meinung: Waffen gehören nicht in
die Hände von Extremisten! Deshalb ist es unser entschlossenes Ziel,
bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und nach Einzelfallprüfung,
Reichsbürgern und Extremisten die waffenrechtliche Erlaubnis zu
verwehren beziehungsweise zu entziehen." Seit einiger Zeit müssen
sich die Behörden in Deutschland vermehrt mit dem Phänomen der
"Reichsbürger" auseinandersetzen. Dabei hat die Aggressivität
gegenüber Behördenmitarbeitern deutlich zugenommen. Amtsanmaßungen,
Drohungen oder Widerstandsdelikte im Rahmen von Verkehrskontrollen
sind keine Seltenheit mehr. Die Vertreter der Innenministerkonferenz
fordern jedoch, noch einen Schritt weiterzugehen: "Wir sagen ganz
klar, dass sogenannte "Reichsbürger" nichts im öffentlichen Dienst zu
suchen haben. Es darf nicht möglich sein, für den Staat zu arbeiten,
während die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht anerkannt
wird, das ist schlicht paradox. Deshalb sollten unverzüglich arbeits-
und beamtenrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, bis hin zur
Entfernung aus dem Dienst", so Caffier. Die sogenannten
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland und somit die
geltenden Rechte, das Grundgesetz, deutsche Behörden und Gerichte
nicht an. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern werde gegenwärtig ein
umfassender Überblick über Art, Umfang und Ausprägungen des Kontaktes
von "Reichsbürgern" mit den Behörden im Land erarbeitet.

Der Schwerpunkt der Frühjahrskonferenz in Dresden lag auf der
Bekämpfung des Islamistischen Terrors. "Es war gut und wichtig, dass
wir uns auf dieser Tagung umfänglich mit Maßnahmen zur Bekämpfung des
Terrorismus befasst und dabei auch kontroverse Fragen diskutiert
haben. Spätestens der Fall Amri hat uns gezeigt, dass auch im
sicheren Deutschland Terror möglich ist. Wir werden ohne Frage auch
zukünftig damit konfrontiert werden. Deshalb ist es umso wichtiger,
dass unsere Sicherheitsstruktur technisch und rechtlich mit den neuen
Dimensionen des Terrors Schritt halten kann", erklärte Caffier. Zu
diesem Zweck beschloss die IMK, die länderübergreifende
Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sowie zwischen den
Verfassungsschutzämtern der Länder weiter zu verbessern. Darüber
hinaus beschloss sie, den Musterentwurf eines Polizeigesetzes zu
schaffen. Damit wird es seit Langem wieder ein deutschlandweit
einheitliches Polizeigesetz in den Ländern geben. Die Harmonisierung
polizeilicher Standards sei dringend notwendig, so der Sprecher der
unionsgeführten Länder der IMK: "Die Polizeigesetze in den Ländern
müssen vereinheitlicht werden, um beispielsweise auf gleiche
Datenbestände oder gemeinsame Kriterien als Handlungsgrundlage
zurückgreifen zu können. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die
Sicherheit überall in unserem Land gleichermaßen gewährleistet ist,
egal ob die Bürgerin oder der Bürger in Bayern oder
Mecklenburg-Vorpommern lebt." Unberührt davon bleiben die Länder
selbstverständlich für ihre polizeilichen Maßnahmen verantwortlich.
"Wir brauchen starke Landesbehörden und starke Bundesbehörden, um
ganzheitlich unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse
reagieren zu können. Nur so ist es uns möglich,
Sicherheitsgefährdungen rechtzeitig zu erkennen oder wirksam darauf
zu reagieren", erklärte der Sprecher der unionsgeführten Länder
weiter. Am Rande der Konferenz diskutierten die Innenminister und
-senatoren der Länder ebenfalls über weiterführende Maßnahmen im Zuge
der Terrorismusabwehr, wie beispielsweise den verbesserten Schutz
von Großveranstaltungen oder die Nutzung von Systemen zur
biometrischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen. Geplant
ist ein System, welches Gesichter mit Aufnahmen in vorgegeben
Datenbanken abgleicht und automatisch Alarm schlägt, wenn ein
Verdächtiger erkannt wird.

Die Innenministerkonferenz biete die Gelegenheit, Denkanstöße auf
politischer Ebene zu geben. Dabei dürfe es laut des
CDU-Ländersprechers kein "Denkverbot" geben: "Uns Innenministern der
Union ist bewusst, dass einige Vorschläge umstritten sind, aber um im
Kampf gegen den Terrorismus und Kriminalität geeignete Lösungen zu
finden, dürfen Ansätze nicht von vornherein in geübter Manier
abgelehnt werden. Die Unionsminister fordern unter anderem, dass
zukünftig auch in Deutschland die Mautdaten von LKW zur Aufklärung
schwerster Verbrechen genutzt werden dürfen. Caffier führte als
Beispiel an, dass im Fall von Sexualmorden in Baden-Württemberg große
Ermittlungsfortschritte durch die Hilfe der österreichischen Behörden
erzielt werden konnten, weil dort Mautdaten ausgewertet werden
dürften: "Wie sollen wir den Menschen in Deutschland erklären, dass
der Täter in Österreich mithilfe der Mautdaten schnell gefasst wird,
aber wir denselben Schwerverbrecher mit demselben Fahrzeug ein paar
Kilometer weiter, auf deutscher Seite, nicht mehr aus dem Verkehr
ziehen können?"

In Bezug auf die im Vorfeld vielfach diskutierten Abschiebungen
abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan beschlossen die
Innenminister und -senatoren der Innenressorts der Länder, zunächst
den gemeinsamen Bericht des Auswärtigen Amtes und des
Bundesministeriums des Inneren zur neuen Einschätzung der Lage
abzuwarten. Gefährder, Straftäter sowie ausreisepflichtige
Asylbewerber, die sich ihrer Identitätsfeststellung verweigern,
sollen auch weiterhin abgeschoben werden. "Ich bin froh, dass wir uns
auf einen gemeinsamen Beschluss verständigen konnten. Wir müssen
abwarten, was die Überprüfung der Lage ergibt. Dass Gefährder und
Straftäter zurückgeführt werden müssen, war immer unumstritten bei
allen Innenministerien. Natürlich wird Deutschland verfolgten
Menschen auch weiterhin Schutz gewähren, aber der Aufenthalt nicht
schutzbedürftiger Asylsuchender ohne Bleibeperspektive und
straffällig gewordener Personen in Deutschland muss möglichst schnell
beendet werden", erklärte Caffier. In diesem Zusammenhang kündigten
die Unions-Innenminister ebenfalls an, weiter dafür zu kämpfen, dass
Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten
eingestuft würden.

Die Beschlüsse der Beratungen der 206. Innenministerkonferenz sind
zeitnah auf der Internetseite der Innenministerkonferenz zu finden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Öffentlichkeitsarbeit
Katja Grobareck
Telefon: 0385/588-2053
E-Mail: Katja.grobareck(at)im.mv-regierung.de
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