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Falscher Ausweis schützt nicht vor Haftstrafe

ID: 1671613

(ots) - Bundespolizisten nahmen in der Nacht zu
Mittwoch einen Mann fest, der sich mit einem fremden Dokument
auswies.

Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den polnischen
Staatsbürger auf der Bundesautobahn 11 an dem Parkplatz Buckowsee
West. Die Überprüfung der vorgelegten polnischen ID-Card ergab, dass
polnische Behörden danach fahndeten, da sie als gestohlen galt. Da
Zweifel an der wahren Identität des Mannes bestanden, überprüften die
Bundespolizisten seine Fingerabdrücke. Der Abgleich ergab, dass es
sich bei dem Mann um einen 34-jährigen Polen handelt, nach dem die
Staatsanwaltschaft Berlin seit Januar 2016 suchte. Das Amtsgericht
Berlin-Tiergarten hatte den Gesuchten im März 2014 wegen besonders
schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Der verurteilte Straftäter konnte den noch ausstehenden Restbetrag
von 990 Euro Geldstrafe und weiteren Verfahrenskosten vor Ort nicht
begleichen. Beamten der Bundespolizei brachten ihn daher heute
Vormittag zum Antritt seiner noch zu verbüßenden 99-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.




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Bundespolizeidirektion Berlin
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Schnellerstraße 139 A/ 140
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Datum: 14.06.2017 - 13:30 Uhr
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