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++ Polizeiexperten warnen: Hoverboards - ein gefährlicher Freizeittrend ++

ID: 1672020

(ots) - Polizeiexperten warnen: Hoverboards - ein
gefährlicher Freizeittrend

Rotenburg. Die Rotenburger Polizei warnt junge aber auch
"junggebliebene" erwachsene Verkehrsteilnehmer audrücklich vor der
Nutzung von elektronischen Skateboards - sogenannten Hoverboards. Mit
Slogans wie "angesagter Outdoor-Spaß" werden die Geräte derzeit
beworben. "Der gefährliche Freizeittrend hat längst im Landkreis
Rotenburg Einzug gehalten", so Polizeisprecher Heiner van der Werp.
Nach seiner Einschätzung sind sie aber hochriskant und für den
öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Doch was sind eigentlich Hoverboards? Eine Mischung aus Segway und
dem guten alten Skateboard. Sie werden über einen Elektromotor
angetrieben. Der am häufigsten genutzte Name für diese Art
Fortbewegungsmittel geht zurück auf den Film "Zurück in die Zukunft",
in dem Marty McFly in den 80er-Jahren auf einem fliegenden Skateboard
unterwegs war. Gelenkt und vor allem beschleunigt werden Hoverboards
durch die Verlagerung des Gewichts - und damit erreichen sie
Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Die Geräte sind mit einem Motor
ausgestattet und ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt - wie es im
deutschen Recht heißt - "bauartbedingt" regelmäßig über 6 km/h. Somit
gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Und diese benötigen im
öffentlichen Raum eine Zulassung. Diese gibt es aber aktuell nicht.
Denn die Geräte lassen sich keiner gängigen Fahrzeugart zuordnen. Sie
erfüllen die Vorgaben für Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Reifen oder
Spiegel nicht. Hoverboards dürfen somit nur auf Privatgelände genutzt
werden. Alles andere ist ausnahmslos unzulässig und mit nicht
unerheblichen straf- und haftungsrechtlichen Risiken verbunden, warnt
van der Werp. Verkäufer informieren selten und wenn überhaupt sehr
versteckt über mögliche Konsequenzen.





Und die sind nicht unerheblich:

Das formal als Kraftfahrzeug geltende Gerät ist nicht zugelassen.
Das zieht ein Bußgeld von 70 Euro und den Eintrag von einem Punkt in
Flensburg nach sich.

Der Fahrer hat keinen Führerschein. Ein sogenanntes
Fahrerlaubnisvergehen kann eine Geldstrafe bedeuten.

Das Fahrzeug ist nicht versichert - da es nicht zugelassen ist.
Bei der Polizei nennt sich das Pflichtversicherungsvergehen und zieht
erneut Strafen nach sich. Doch es kommt noch schlimmer: Wer mit einem
Hoverboard auf der Straße einen Unfall baut, steht ohne
Versicherungsschutz da. Verursachte Schäden werden nicht von der
privaten Haftpflichtversicherung erfasst - auch dann nicht, wenn im
Park oder in der Fußgängerzone nur Schritt gefahren wurde. Kosten
selbst verschuldeter Unfälle müssen allein vom Fahrer beglichen
werden. Mit Behandlungskosten oder Verdienstausfall des Unfallgegners
kann dies sehr teuer werden. Aus dem vermeintlichen Spaßmobil wird
also schnell ein verbotenes und zudem teures Hobby.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Rotenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.06.2017 - 10:25 Uhr
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