Frühe Verkehrskontrollen am Feiertag - Haan - 1706073
(ots) -
Am nächtlich frühen Donnerstagmorgen des 15.06.2017
(Fronleichnam), in der Zeit von 00.40 Uhr bis 02.30 Uhr führten,
Beamte der Hildener Polizei gezielte Verkehrskontrollen auf der
Flurstraße in Haan, in Höhe des dortigen P&R-Parkplatzes durch, die
der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr dienen
sollten. Positiv kann dazu festgestellt werden, dass an diesem
nächtlichen Feiertagmorgen keine berauschten Fahrzeugführer
angetroffen wurden. Dennoch gab es aber leider ein paar gravierende
Beanstandungen, welche die Kontrollergebnisse insgesamt leider in
einem anderen Licht erscheinen lassen.
So wurden zwei Fahrzeuge festgestellt, deren Ladungen nicht
verkehrssicher verstaut waren. Beiden Fahrzeugführern wurden
Verwarngelder angeboten, welche von diesen nur widerwillig angenommen
wurden. In einem dieser Fahrzeuge befand sich zudem auf der
Rücksitzbank eine weibliche Fahrzeuginsassin, die aufgrund der
übermäßigen und unsachgemäß verstauten Beladung des Fahrzeugs den
vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht nutzen konnte. Auch sie
akzeptierte erst nach langer Diskussion das angebotene Verwarngeld in
Höhe von 30,- Euro. Alle Versuche, den Insassen der zwei Fahrzeuge
die besonderen Gefahren der ungesicherten Ladung für sich selbst und
für andere Verkehrsteilnehmer zu erläutern, scheiterten aufgrund
fortwährender Uneinsichtigkeit der Betroffenen. Sie gaben an, dass
sie von Mainz kommend auf dem Weg zu einem Flohmarkt in Oberhausen
waren. Die Weiterfahrt beider Fahrzeuge wurde mit dem festgestellten
Ladungszustand ausdrücklich untersagt.
Im Rahmen der weiteren Verkehrskontrolle wurde bei einem anderen
Fahrzeug festgestellt, dass dessen Fahrer aus Essen nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Eine Strafanzeige wurde erstattet,
die Weiterfahrt untersagt. Da sich der Halter des kontrollierten
Fahrzeugs zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz befand, wurde auch
gegen diesen eine separate Strafanzeige wegen des Zulassens/Anordnens
der Fahrt ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Auch bei einer weiteren Fahrzeugführerin wurde festgestellt, dass
sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie räumte bei
der Befragung der Beamten ein, dass sie ihren Führerschein bereits
vor 16 Jahren abgeben musste. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstellt und die Weiterfahrt
unterbunden.
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Datum: 16.06.2017 - 12:40 Uhr
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