Zusammenstoß zwischen Auto und Roller fordert Verletzte
(ots) - Als eine Autofahrerin ein vorausfahrendes Mofa
überholen wollte, kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.
Etwa um 19:00 am Mittwoch Uhr befuhr eine 20-Jährige aus Jülich
mit ihrem Wagen die Jülicher Straße in Fahrtrichtung Welldorf. In
Höhe der Einmündung zur Viehstraße beabsichtigte sie, das Zweirad zu
überholen. Sie blinkte nach links und fuhr an dem Mofa vorbei. Dessen
Fahrerin bog genau in diesem Moment nach links in die Viehstraße ab.
Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen, wodurch der
Roller zu Fall gebracht wurde. Ein Unfallzeuge hob das umgekippte
Zweirad auf und befreite hierdurch die die darunter liegende
17-jährige Fahrerin und ihre 18 Jahre alte Sozia, beide aus Jülich.
Die beiden jungen Frauen wurden mit einem Rettungswagen ins
Krankenhaus gebracht. Die 18-Jährige konnte dieses nach ambulanter
Behandlung wieder verlassen, ihre jüngere Freundin musste stationär
aufgenommen werden. Die Autofahrerin war sichtlich erschrocken wegen
des Unfallgeschehens. Sie erklärte, sie habe nicht gesehen, dass am
Mofa der Blinker nach links eingeschaltet war.
Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 4000 Euro geschätzt, der
Roller musste abgeschleppt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.06.2017 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1672878
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DN
Stadt:
Jülich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zusammenstoß zwischen Auto und Roller fordert Verletzte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).