(Frankenthal) - Radfahrer betrunken unterwegs
(ots) -
Am 18.06.2017, gegen 18:00 Uhr, kontrolliert eine Polizeistreife
einen Fahrradfahrer in der Schraderstraße von Frankenthaler, da
dieser durch das Fahren von Schlangenlinien auffällt. Ein
Atemalkoholtest ergibt einen Wert von weit über zwei Promille. Dem
36-Jährigen Frankenthaler wird eine Blutprobe entnommen und er muss
sich wegen einer Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab
einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und
macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert
zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach §
316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt.
Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten
Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu
der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das
Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls
hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerschein-pflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Alexander Maurer
Telefon: 06233-313-203 (oder -0)
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Datum: 19.06.2017 - 11:41 Uhr
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