HL_St. Jürgen /
Folgenreiche Fahrt mit einem elektrischen Einrad (Monowheel)
(ots) - Am Sonntagabend (18.06.2017) entdeckte eine
Funkstreifenwagenbesatzung des 4. Polizeirevieres ein so genanntes
Monowheel, das auf der Ratzeburger Allee von einem 25-jährigen Mann
stadtauswärts geführt wurde.
Fahrzeug und Fahrer wurde von den Beamten gegen 19.00 Uhr
kontrolliert. Bei dem Gespräch mit dem 25-jährigen Fahrzeugführer
wurde diesem durch die Beamten erläutert, dass diese Fahrzeuge im
Öffentlichen Verkehrsraum nicht geführt werden dürfen.
Ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt
werden, wenn es zum Verkehr zugelassen ist. Bei der Verwendung dieser
Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sind das
Straßenverkehrsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen
Rechtsverordnungen zu beachten. Bei einer Geschwindigkeit von mehr
als 6 km/h unterliegen Fahrzeuge zudem den Vorschriften der Fahrzeug
-Zulassungsverordnung (FZV) und sind versicherungspflichtig.
Da das elektrische Einrad über einen maschinellen Antrieb (per
Akku) verfügt, ist es rein rechtlich ein Kraftfahrzeug. Der Besitzer
benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also die gleiche wie fürs
Autofahren.
Der 25-jährige Lübecker war nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis. Gegen ihn mussten daher strafrechtliche
Ermittlungsverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeuges ohne die
erforderliche Erlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
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Datum: 19.06.2017 - 13:25 Uhr
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