Bergisch Gladbach - Zweimal 60 Euro, zweimal 1 Punkt in Flensburg und ein Mittagessen für zwei telefonierende Autofahrer
(ots) - Zwei Overather rufen sich gegenseitig
auf dem Handy an, leider während der Fahrt und werden auch noch dabei
erwischt.
Einem Polizisten auf dem Motorrad fiel während einer Streifenfahrt
gestern (20.06.) gegen 12.30 Uhr zunächst ein Opel Fahrer auf der
Steinstraße in Richtung Overath auf. Der Fahrer telefonierte während
der Fahrt mit dem Handy. Als der Beamte ihn stoppen wollte, bemerkte
er, dass auch der VW-Fahrer dahinter fleißig telefonierte. Also
wurden beide angehalten.
Bei der Befragung des 39-Jährigen stellte sich heraus, dass er
gerade von seinem Cousin angerufen worden war und das war der
VW-Fahrer hinter ihm. Der 43-jährige Cousin bestätigte das sofort.
Beide Fahrer erhielten jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
über 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Der 39 Jährige war daraufhin
jedoch der Ansicht, dass sein Cousin dafür zumindest einen Tritt in
den Hintern verdient habe und außerdem müsse er als weitere Strafe
jetzt das Mittagessen übernehmen. (gb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.06.2017 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1675760
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Zweimal 60 Euro, zweimal 1 Punkt in Flensburg und ein Mittagessen für zwei telefonierende Autofahrer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).