170621-3. Pressemitteilung der Polizei Hamburg zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum Protest-Camp
(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem heute
veröffentlichten Beschluss entschieden, dass sich der Veranstalter
des geplanten Protestcamps gegen das G20-Treffen, bezogen auf seine
Veranstaltung, einstweilen erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung
der Versammlungsbehörde vom 01.06.2017 gewandt hat.
Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill:
"Es handelt sich um die zweite erstinstanzliche Entscheidung zum
Protest-Camp. Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung
der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der
Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand
haben werden."
Abb.
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Datum: 21.06.2017 - 14:30 Uhr
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