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FAG - Novelle 2018:/Gemeindegenaue Zahlen vorgelegt

ID: 1676898

(ots) -
Am 11.05.2017 hatten die Landesregierung und die kommunalen
Landesverbände die Eckpfeiler für eine Neugestaltung des kommunalen
Finanzausgleiches eingeschlagen und sich auf eine zweistufige Reform
geeinigt. Ein Teil der Reform soll vom 1. Januar 2018 an wirksam
werden.

Auf der heutigen FAG-Beiratssitzung wurde das "WIE" der Umsetzung
der vereinbarten Punkte besprochen, um zum Gesetzentwurf, an dem das
Innenministerium zur Zeit mit Hochdruck arbeitet, bereits vor der
Einbringung in den Landtag einen möglichst breiten Konsens zwischen
Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zu erreichen.

Innenminister Lorenz Caffier: "Unser gemeinsames Ziel ist eine
aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung der kommunalen
Familie insgesamt. Der Finanzausgleich ist ein in sich geschlossenes
System. Dreht man an einer Stellschraube in diesem System, hat das
zumeist Auswirkungen auf mehrere Parameter. Deshalb gilt es genau
abzuwägen, welche Schrauben man bewegt, um das System festzuziehen.
Das haben wir getan und betrachtet, was passiert und wie sich die
Konstellationen für die Kommunen insgesamt und für die einzelnen
Kommunen verändern."

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird die kommunale
Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große kreisangehörige
Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) über 100 Mio. Euro mehr als
nach bisheriger Rechtslage zur Verfügung haben einschließlich 35 Mio.
Euro zum Abbau von Altschulden (Entschuldungsfonds).

Einigkeit herrscht darüber, dass das Geld bei jenen ankommen muss,
die es am meisten brauchen und dass die Zuweisungen stärker
aufwandsbezogen erfolgen. Auch soll es mehr Solidarität auf
kommunaler Ebene geben: Leistungsschwache Kommunen sollen mehr
finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke




Gemeinden sollen sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an
der Unterstützung für steuerschwache Gemeinden beteiligen. Auch
kinderreiche Gemeinden sollen mehr Geld erhalten, denn diese haben
auch höhere Kosten zu tragen.

Das Innenministerium hat in der heutigen Sitzung des FAG-Beirates
die gemeindescharfen Berechnungen zu den Auswirkungen im FAG NEU 2018
vorgestellt. Die Berechnungen wurden auf der Grundlage der Einigung
vom Mai angestellt und unter folgenden Voraussetzungen erarbeitet:

1.Aufstockung der Schlüsselmasse (um 34,15 Mio. Euro aufgrund
Anpassung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, 9,7 Mio. Euro
Kostenerstattung für den übertragenen Wirkungskreis, 23,90 Mio. Euro,
die die Kommunen nach vorläufigen Vorliegen der Abrechnung des
kommunalen Finanzausgleichs 2016 zu viel erhalten haben, aber erst
2020 an das Land zurückzahlen müssen.
2.Änderung des FAG M-V (Anhebung der Ausgleichsquote von 60 % auf 65
%, Annäherung der Nivellierungshebesätze an den
landesdurchschnittlichen Nivellierungshebesatz, Verteilung des
Familienleistungsausgleichs nach Anzahl der Kinder, das sind rund 307
Euro pro Kind unabhängig von der Steuerkraft, Änderung der
Zuweisungen für die Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises § 15 FAG
M-V.
3.Die Berechnungen stehen noch unter dem Vorbehalt neuer
Einwohnerzahlen und der abschließenden Überprüfung der
Steuerkraftzahlen.

"In der Gesamtschau zeigt sich, dass unser Modell in sich stimmig
ist und dass es durch die FAG-Novelle zu den gewollten Umverteilungen
kommt", sagte Minister Caffier. "Für eine gerechtere
Finanzausstattung bringen sich sowohl das Land als auch die
leistungsstarken Kommunen ein und wir erreichen das, was gemeinsames
Ziel von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden war: Im
Vergleich der Zuweisungen ab 2018 ohne Novelle zu 2018 mit der
Novelle werden die schwachen Gemeinden finanziell besser gestellt.
Ohne eine Anpassung des FAG zum 1. Januar 2018 gäbe es deutlich mehr
Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu den jetzigen
Planungen erhalten hätten, weil die Rahmenbedingungen ohne Novelle
andere wären, ich denke dabei z.B. allein an die 40 Millionen Euro
Sonderhilfen für die Kommunen außerhalb des FAG, die es nur bis 2017
gab. Wir entlasten Gemeinden mit vielen Kindern. Der
Familienleistungsausgleich wird nicht mehr wie bisher nach den
Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer verteilt, sondern nach
dem Anteil der Kinder in den Gemeinden. Damit ist jedes Kind in jeder
Gemeinde auch finanztechnisch gesehen gleich viel wert. Die rund 10
Prozent der Kommunen, die nach der Novelle zum 1. Januar 2018 weniger
Zuweisungen erhalten, sind keine armen Kommunen, sondern haben höhere
Steuereinnahmen und/oder weniger Kinder."

In diesem Zusammenhang hob Minister Caffier hervor, dass das Geld,
über dass die Städte und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
verfügen können, aus mehreren Quellen kommt, vordergründig Gebühren
und Beiträge, Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen.
Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen sind nicht das
Regelfinanzierungssystem der Gemeinden, sondern nur ein
Ausgleichs-Ergänzungssystem, das allerdings zirka ein Viertel der
Gesamteinkommen der Kommunen ausmacht. Die Gemeinden müssen sich
zunächst durch eigene Einnahmen finanzieren, und nur in den Fällen,
wo dies aus verschiedensten Gründen nicht gelingt, gleicht das Land
die Lücken aus.

Anhand der gemeindegenauen Betrachtung der Auswirkungen des neuen
FAG wird deutlich, dass die grundsätzlich wohlhabenden Gemeinden, die
mit der Novellierung weniger Zuweisungen erhalten, diesen Effekt
aufgrund ihrer deutlich höheren Steuermehreinnahmen nicht nur
ausgleichen können, sondern in der Summe teilweise ein deutliches
Plus verzeichnen können.

Hintergrund: Am 11.05.2017 hatten die Landesregierung und die
kommunalen Landesverbände auf der Sitzung des FAG-Beirates einen
Beschluss über eine zweistufige Reform des Finanzausgleichsgesetzes
ab 2018 und 2020 gefasst. In der ersten Stufe (Inkrafttreten am 1.
Januar 2018) werden folgende Punkte umgesetzt:

Erstens: Aufgrund einer angepassten Berechnungsmethode wird die
Finanzausgleichsleistung zukünftig um 34,15 Mio. Euro erhöht. Die
Beteiligungsquote der Kommunen steigt damit von jetzt 33,99 % auf
34,496 % ab dem Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich
entsprechend. Die zusätzlichen Mittel werden damit systemisch, also
dauerhaft gezahlt.

Zweitens: Knapp 10 Mio. Euro fließen zusätzlich an die Kommunen
für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bisher wurden diese
Mittel aus der Schlüsselmasse entnommen. Zukünftig fließen sie aus
dem Landeshaushalt.

Drittens: Die Bundesmittel aus dem
Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem
Land vollständig zur Verfügung gestellt. Das sind etwa 80 Mio. Euro
jährlich. Davon fließen jedes Jahr rund 35 Mio. Euro in einen
Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.

Viertens: Steuerschwache und kinderreiche Gemeinden und Städte
werden finanziell gestärkt. Die Ausgleichsquote für die Verteilung
der Gemeindeschlüsselzuweisungen wird in zwei Schritten von 60 auf 70
Prozent erhöht.

Fünftens: Der bisherige kommunale Finanzausgleich ist so
konstruiert, dass die Gemeinden und Städte einen fortwährenden Anreiz
für steigende Hebesätze haben. Sobald einige Gemeinden und Städte
ihre Hebesätze erhöhen, kommen andere unter Druck, ihre Hebesätze
ebenfalls anzupassen, um keine Schlüsselzuweisungen zu verlieren. Es
handelt sich um eine Steuerspirale, die zukünftig durchbrochen wird.
Zu diesem Zweck werden die sogenannten Nivellierungssätze zukünftig
für einen längeren Zeitraum festgeschrieben und nicht mehr
automatisch angepasst.




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Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
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