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Pressemeldung der Polizeiinspektion Goslar

ID: 1677058

(ots) - Warnung vor neuer Betrugsmasche

Einen aktuellen Fall nimmt die Polizei Goslar zum Anlass, die
Firmen im Landkreis Goslar vor einer Betrugsmasche zu warnen, mit der
Kriminelle zur Zeit versuchen, an Firmengelder zu gelangen. Hierbei
handelt es sich um den sogenannten "CEO-Fraud", frei übersetzt
"Geschäftsführer-Betrug".

Am Montag, 19.06.17, meldete sich der angebliche Geschäftsführer
einer Goslarer Firma per E-Mail bei der Finanzbuchhalterin des
Betriebes. Obwohl die verwendete Mail-Adresse auf den ersten Blick
"echt" erschien, fiel der pfiffigen Angestellten recht schnell die
andere Wortwahl ihres "Chefs" auf. Dieser versuchte, nach zunächst
unverfänglichen Nachrichten, seine Mitarbeiterin zu überreden, eine
Geldüberweisung in die Wege zu leiten. Hierbei bat der "Chef" um
äußerste Diskretion. In einer weiteren E-Mail wurde über das externe
Wachstum und eine Unternehmensübernahme gesprochen, welche über die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgewickelt werden
soll. Um die Bankverbindung zu erhalten, sollte Kontakt zu einer
dritten Person, hier einem Franzosen, zu dem der "Chef" auch eine
seriös klingende E-Mail Adresse mitteilte, aufgenommen werden. Es
wurde ein ausländisches Bankkonto (China) benannt. Im Anschluss
sollte ein ausgefüllter Überweisungsträger an den "Chef" übermittelt
werden, damit dieser seine Unterschrift hinzufügen kann. Eine
konkrete Summe wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt. Der
Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe der Firmenübernahme sollte am
30.06.17 erfolgen. Dies entlarvte den "Chef" endgültig als Betrüger,
da der wirkliche Chef nämlich zu diesem Zeitpunkt Urlaub hätte. Der
Fall wurde am Dienstag polizeilich angezeigt. Umfangreiche
Ermittlungen führten schnell zu den üblichen Servern im Ausland, über
die kriminelle Organisationen im Internet ihre Identität




verschleiern. Über verschiedene Anonymisierungsdienste ist es für
diese Täter leicht möglich, Telefonnummern und E-Mail Adressen zu
generieren, und gleichzeitig dabei unerkannt zu bleiben. In
Telefongesprächen lassen sich Beschäftigte ausfragen und erteilen aus
Unwissenheit oder mangelnder Sensibilität Auskünfte an Unberechtigte.
Dabei missachten sie betriebliche Sicherheitsvorgaben und lassen sich
manipulieren. Das Internet mit seinen Suchmaschinen, Berichte in
Zeitungen, aber auch die Auskunftsfreudigkeit einiger Unternehmen auf
ihren Webseiten oder in Werbebroschüren machen es den Tätern leicht,
an teilweise interne Informationen, z.B. Personaldaten oder
Telefonnummern, zu gelangen. Bei dieser Methode gaukeln sie den
Mitarbeitern Autorität vor und versuchen, sie unter dem Deckmantel
der Verschwiegenheit und Vorgabe eines wichtigen Grundes zu einer
zeitnahen finanziellen Transaktion zu bewegen. Es kam in diesem
beschriebenen Fall dank der aufmerksamen Mitarbeiterin zu keinem
finanziellen Schaden. Bundesweit konnten Kriminelle mit dieser Masche
jedoch bereits mehrere Millionen Euro ergaunern. Die Polizei Goslar
rät deshalb den Unternehmensleitungen und den dort verantwortlich
Beschäftigten: Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr
Unternehmen öffentlich sind, bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter
im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren - auch in sozialen
Netzwerken. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter bzgl. des
Betrugsphänomens. Sorgen Sie für klare Abwesenheitsregelungen und
führen Sie Kontrollmechanismen ein. Bei ungewöhnlichen
Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung der Zahlung folgende
Schritte durchgeführt werden:

1. Überprüfen der Absenderadresse auf korrekte Schreibweise.

2. Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch Rückruf /
schriftliche Rückfrage bei dem genannten Auftraggeber.

3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten.

/MaLü




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 23.06.2017 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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