Namen von zwei polnischen Männern standen auf der Fahndungsliste
(ots) - Zwei Mal am Donnerstag klickten auf der Autobahn
bei Ludwigsdorf die Handfesseln. Im Rahmen ihrer Fahndungskontrolle
hatte die Bundespolizei die Personalien von zwei polnischen Männern
überprüft und dabei festgestellt, dass deren Namen auf der
Fahndungsliste standen.
Am Vormittag wurde zunächst ein 41-Jähriger, nach dem die
Staatsanwaltschaft Bonn fahndete, festgenommen. Auf der Grundlage
eines Urteils des Amtsgerichts Bonn wegen fahrlässiger Trunkenheit im
Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis war
vor genau einem Monat ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden, weil
er die angeordnete Geldstrafe nicht beglichen hatte. Die Höhe der
Strafe lag in seinem Fall bei 4.200 Euro. Auch gestern war der
Verurteilte nicht in der Lage, den fälligen Betrag zu zahlen. Ihm
blieb nichts anderes übrig, als sich von einer Streife in die
Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen.
Deutlich mehr Glück oder besser ausreichend Bargeld im
Portemonnaie hatte dagegen am Nachmittag ein 44-Jähriger. Er beglich
die vergleichsweise geringe Geldstrafe i. H. v. 30,00 Euro sowie die
Kosten des Verfahrens i. H. v. 96,18 Euro und reiste anschließend
weiter. Der im letzten Oktober von der Staatsanwaltschaft Görlitz
wegen einer Bußgeldangelegenheit ausgestellte Haftbefehl wurde
inzwischen gelöscht.
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Datum: 23.06.2017 - 11:01 Uhr
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