ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

170628-4. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung "G 20 - not welcome" darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen

ID: 1678845

(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss
am heutigen Tag (20E 6320/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag
des Veranstalters der Kundgebung "G 20 - not welcome", das
Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16 Uhr für die
Abschlusskundgebung zu nutzen, abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass
die Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz durchzuführen ist.

Zur Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im
Presseportal.

Wun.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Verkehrsunfall mit zwei schwer verletzten Personen  Drei Verletzte nach Verkehrsunfall auf der L35 (LK MSE)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2017 - 18:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1678845
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" 170628-4. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung "G 20 - not welcome" darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Hamburg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizei Hamburg