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170628-5. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp im Altonaer Volkspark gegen das G 20 - Treffen zu dulden

ID: 1678851

(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit dem heute
veröffentlichten Beschluss (6 E 6478/17) einen einstweiligen
Rechtsschutzantrag des Veranstalters sowie eines Mitorganisators des
geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark abgelehnt. Dieser Antrag
hatte zum Ziel, die Freie und Hansestadt Hamburg zu verpflichten, den
Aufbau und die Durchführung des Protestcamps zu dulden. Zur
Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im
Presseportal.

Wun.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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Datum: 28.06.2017 - 19:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1678851
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