170628-5. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp im Altonaer Volkspark gegen das G 20 - Treffen zu dulden
ID: 1678851
(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit dem heute
veröffentlichten Beschluss (6 E 6478/17) einen einstweiligen
Rechtsschutzantrag des Veranstalters sowie eines Mitorganisators des
geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark abgelehnt. Dieser Antrag
hatte zum Ziel, die Freie und Hansestadt Hamburg zu verpflichten, den
Aufbau und die Durchführung des Protestcamps zu dulden. Zur
Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im
Presseportal.
Wun.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2017 - 19:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1678851
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 170628-5. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp im Altonaer Volkspark gegen das G 20 - Treffen zu dulden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).