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Nach Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum - Richter erlässt Haftbefehl gegen 58-jährigen Verlobten wegen Aussetzung mit Todesfolge

ID: 1678961

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei
Münster

Nach dem Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum hat eine
Richterin am Mittwochabend (28.6.) Haftbefehl gegen den 58-jährigen
Lebenspartner erlassen. Der Mann wird beschuldigt, seine Partnerin in
einer hilflosen Lage in der gemeinsamen Wohnung im Stich gelassen und
damit letztendlich den Tod der Frau verursacht zu haben.

Rettungskräfte fanden die leblose Frau am Dienstagvormittag
(27.6., 09:55 Uhr) in der gemeinsamen Wohnung, nachdem sich der
Beschuldigte über den Notruf bei der Feuerwehr gemeldet hatte. Der
hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der 48-Jährigen
feststellen.

"Die Auffindesituation deutete darauf hin, dass die Neubeckumerin
möglicherweise nicht an einem natürlichen Tod gestorben ist",
erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.

Zur Klärung der Gesamtumstände wurde eine Mordkommission des
Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von
Kriminalhauptkommissar Holger Iltgen eingesetzt.

"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Leichnam der Frau am
Mittwoch im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums
Münster obduziert", erläuterte der Oberstaatsanwalt. " Im Ergebnis
gab es keine Anzeichen für Gewalteinwirkung, allerdings fanden sich
Anhaltspunkte dafür, dass sich die Frau über längere Zeit in einer
hilflosen Lage befand und in der Folge verstarb."

In der ersten polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten erlangten
die Ermittler Hinweise darauf, dass die 48-Jährige sich nach einem
Sturz in der gemeinsamen Wohnung, unter anderem aufgrund ihrer
körperlichen Konstitution, nicht mehr ohne fremde Hilfe aufrichten
konnte.

"Der 58-Jährige gab an, dass seine Verlobte gestürzt sei und keine




fremde Hilfe gewollt habe. Er sei auch nicht in der Lage gewesen ihr
aufzuhelfen", erläuterte der Leiter der Mordkommission. "Er habe sie
nach eigenen Angaben jedoch über mehrere Tage mit Getränken versorgt.
Aus Angst vor einer Trennung, sei er ihrer Forderung nachgekommen und
habe keine Hilfe geholt."

Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer
0251 494-2415

Erläuterung: Der Straftatbestand der Aussetzung mit Todesfolge
(221 Absatz 3 StGB) sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren
vor.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Angela Lüttmann
Telefon: 0251 - 275 1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.06.2017 - 09:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-MS
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Neubeckum/Warendorf/Münster



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