170629-5. Die Versammlungsbehörde lädt Anmelder des "Protestcamps" für den heutigen Tag zu einem Kooperationsgespräch ins Polizeipräsidium ein
(ots) - Das Gericht hat gestern in einer für die Polizei
Hamburg nachvollziehbaren Entscheidung deutlich gemacht, dass das
G20-Protestcamp vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen
sei. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde allerdings mit einem
angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, um den Umfang des
Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass
-die Sicherheitsbelange im Kontext mit dem G20-Gipfel sowie -
der Schutz der Grün- und Erholungsanlagen -eine Beschränkung auf die
Bestandteile mit klarem Meinungskundgabebezug
gewährleistet sind.
Die Polizei Hamburg orientiert sich bei der Ausgestaltung dieser
Kooperation an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum
abgelehnten Rechtsschutzantrag des Veranstalters eines geplanten
Protestcamps im Altonaer Volkspark.
Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: "Das
Bundesverfassungsgericht hat gestern eine sehr ausgewogene
Entscheidung getroffen. Die Versammlungsbehörde wird heute mit dem
Veranstalter des Protestcamps in die Kooperationsgespräche gehen. Die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns den Spielraum,
in diesen Gesprächen die Sicherheitsaspekte im Kontext mit dem G 20
- Gipfel angemessen durchzusetzen. Damit ist für mich auch klar,
dass es in Hamburg keine reinen Übernachtungscamps geben wird."
Um 15:30 Uhr wird Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hierzu im
Polizeipräsidium O-Töne geben. Medienvertreter sind herzlich
eingeladen.
Wun
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Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
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Datum: 29.06.2017 - 13:58 Uhr
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