Kontrolle und Vollzug des Jugendschutzgesetzes
(ots) - In den nächsten Wochen wird das Sachgebiet
Jugendkriminalität der Polizeiinspektion Betzdorf / Polizeiwache
Wissen, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung
Altenkirchen und den Ordnungsämtern Testkäufe mit Minderjährigen
durchführen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren,
Filmen und Computerspielen unterliegen einer Altersbeschränkung.
Branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen an Personen unter 18
Jahren gar nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke
dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben
werden. Bei Bild- und Tonträgeren ergibt sich die Altersfreigabe aus
dem aufgedrucktem FSK oder USK Kennzeichen. Die Polizei weist darauf
hin, dass Verstöße gegen die jugendrechtlichen Bestimmungen, durch
das Verkaufspersonal, als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet
werden können.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neuwied/Rhein
Telefon: 02631-878-0
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied
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Datum: 29.06.2017 - 15:48 Uhr
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