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Beschäftigungsverhältnisse vorgetäuscht;

Osnabrücker Zoll deckt Schaden von rund 310.000 Euro auf

ID: 1681054

(ots) -
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Osnabrück ergaben, dass Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens
aus dem Landkreis Emsland zwischen den Jahren 2010 und 2015
Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung anzumelden. Dadurch ist den Sozialkassen ein
Schaden von rund 225.000 Euro sowie dem Finanzamt von circa 85.000
Euro entstanden.

Bei Ihrer Prüfung stellten die Zöllner fest, dass die
Geschäftsführer eine Vielzahl von Arbeitnehmern bei der
Sozialversicherung als geringfügig Beschäftigte anmeldeten, obwohl
sie einen Arbeitslohn von mehr als 450 Euro erhielten. Den über die
450-Eurogrenze hinausgehenden Lohn konnten sie an ihre Arbeitnehmer
auszahlen, indem sie die Auszahlungsbeträge auf Arbeitnehmer
verbuchten, die ausschließlich nur auf dem Papier in ihren
Unternehmen beschäftigt waren.

Zusätzlich wurden die sozialversicherungspflichtigen Sachbezüge
für die freien Unterkünfte der polnischen Mitarbeiter nicht in voller
Höhe abgeführt.

Aufgrund ihrer umfassenden Geständnisse und der vollständigen
Begleichung des Schadens wurden die Verfahren durch das Amtsgericht
Osnabrück gegen eine Auflage von 50.000 Euro für gemeinnützige Zwecke
eingestellt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 03.07.2017 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Osnabrück



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