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170703-4. Pressemitteilung zur Verwaltungsgerichtsentscheidung Protestcamp Entenwerder Elbpark

ID: 1681367

(ots) - Das VG Hamburg hat mit seiner Eilentscheidung von
heute Nacht die Einzelverfügung der Versammlungsbehörde bestätigt.
Der gegen die Einzelverfügung gerichtete Eilantrag des Anmelders
wurde zurückgewiesen.

Zur Klarstellung der chronologischen Abläufe bis zur Entscheidung
des VG Hamburg nimmt die Polizei Hamburg wie folgt Stellung:

Vonseiten der Versammlungsbehörde sind am 02.07.2017 in den
Mittagsstunden Kooperationsgespräche mit dem Anmelder des
Protestcamps geführt worden. Diese wurden von dem Anmelder
abgebrochen. Eine zuvor mündlich erteilte Verfügung, mit dem Ziel den
weiteren Aufbau des Protestcamps bis zur notwendigen Klärung von
Sicherheits- und Schutzaspekten von Grünflächen zu unterbinden, wurde
dem Anmelder vor Ort mitgeteilt und war rechtsbindend.

Daraufhin wurde durch die Versammlungsbehörde eine schriftliche
Einzelverfügung erstellt, die den Aufbau eines Protestcamps auf dem
16.000 qm großen Areal des Elbparks Entenwerder ermöglicht. Das
Aufstellen von nicht versammlungsimmanenter Infrastruktur wie
Schlafzelten ist untersagt worden. Gegen 18:30 Uhr wurde diese
Einzelverfügung an den Anmelder übermittelt und war daher
rechtsbindend.

Diese Einzelverfügung wurde heute Nacht durch das VG Hamburg
bestätigt.

Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill: "Mit dieser Verfügung setzt
die Polizei die rechtlichen Vorgaben im Sinne des
Versammlungsgesetzes und unter Berücksichtigung des
Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere hinsichtlich des
Sicherheitsaspektes und des Schutzes der Grün- und Erholungsanlagen,
angemessen um."

Ho.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Jörg Schröder
Telefon: 040-4286 56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de




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Datum: 03.07.2017 - 13:07 Uhr
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