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170703-5. G20-Gipfel: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde zum Protestcamp Altonaer Volkspark aus prozessualen Gründen zurückgewiesen (vgl. auch Pressemeldung 170630-5.)

ID: 1681636

(ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit
Beschluss vom gestrigen Tag (4 Bs 137/17) die Beschwerde des
Anmelders der Veranstaltung "Langzeitprotest gegen G20 -
Dauerversammlung mit Campbegleitung" vom 28. Juni bis zum 09.Juli
2017 im Altonaer Volkspark aus prozessualen Gründen zurückgewiesen.

Zur Begründung des Beschlusses siehe Pressemitteilung der
Hamburger Justiz im entsprechenden Presseportal.

Die Polizei wurde in ihrem eingeschlagenen Weg bestätigt, den
Rahmen eines Protestcamps durch Kooperationsgespräche mit dem
Anmelder des Protestcamps abzustimmen. Das Ergebnis des
Kooperationsgesprächs ist, dass nicht versammlungsimmanente Elemente
wie der Aufbau und die Nutzung von Schlafzelten, Küchen oder
Duschmöglichkeiten untersagt werden.

Schr.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörg Schröder
Telefon: +49 40 4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
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Datum: 03.07.2017 - 15:20 Uhr
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