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Meldungen der Bundespolizei Konstanz (Vorkommnisse vom 04.07.2017)

ID: 1682631

(ots) -
LANDKREIS KONSTANZ

Festnahme am Grenzübergang Konstanz-Autobahn Bei der
grenzpolizeilichen Kontrolle eines 37-jährigen Fahrzeuglenkers aus
Osteuropa wurde gestern Abend gegen 17:30 Uhr seitens der
Bundespolizei eine Fahndungsausschreibung festgestellt. Der Mann, der
zur Einreise aus der Schweiz nach Deutschland gekommen war, wurde von
der Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls gesucht. Er wurde
sofort festgenommen. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe
von 450 Euro nicht aufbringen konnte, ist er noch am Abend in die
Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht worden. Dort sitzt er nun
eine 30-tägige Haftstrafe ab.

Drogenfund bei Zugreisendem im Singener Bahnhof Gestern gegen 15
Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhof Singen einen
31-Jährigen grenzpolizeilich bei dessen Einreise aus der Schweiz. Im
Rahmen der Kontrolle gab es schließlich konkrete Anhaltspunkte dafür,
dass der Mann illegale Substanzen mit sich führt. Unter anderem war
ein deutlicher Cannabis-Geruch an der Person festzustellen. Bei der
anschließenden Durchsuchung stießen die Bundespolizisten dann auf gut
20 Gramm Cannabiskraut in der Unterwäsche des Mannes. Die Person
wurde an die Ermittlungsgruppe Rauschgift beim Polizeirevier Singen
übergeben.

Einziehung eines Führerscheins am Grenzübergang Emmishofer Tor
Gestern Mittag führten Bundespolizisten am Grenzübergang Emmishofer
Tor in Konstanz Grenzkontrollen durch. Dabei wurde auch der Beifahrer
eines Fahrzeuglenkers aus der Schweiz überprüft. Wie sich aus den
polizeilichen Auskunftssystemen ergab, war der Führerschein des
32-Jährigen Schweizers von Behörden in Deutschland zur Beschlagnahme
ausgeschrieben. Hintergrund war ein Fahrverbot in Deutschland nach
Verkehrsdelikten. Der Kontrollierte, der seinen Führerschein mit sich




führte, händigte das Dokument daraufhin den Beamten aus. Der
Schweizer Führerschein wurde von der Bundespolizei eingezogen. Das
temporäre Fahrverbot in Deutschland wird nun durch die zuständige
Behörde auf dem Führerschein des Mannes vermerkt. Der Schweizer wird
sein Dokument im Anschluss wieder zurückerhalten. Er konnte nach
Abschluss der Kontrolle seinen Weg gestern fortsetzen.

Verbotenes Pfefferspray am Grenzübergang Konstanz-Autobahn
festgestellt Ein 32-jähriger Schweizer wurde gestern Mittag am
Grenzübergang Konstanz-Autobahn von der Bundespolizei kontrolliert.
Im Fahrzeug stießen die Beamten während der Grenzkontrolle auf ein
nach dem Waffengesetz verbotenes Pfefferspray. Das Spray wurde
beschlagnahmt. Der Eigentümer erhielt eine Anzeige; er konnte seine
Fahrt im Anschluss fortsetzen. Hinweis: Pfeffersprays in Deutschland
müssen gewisse Anforderungen erfüllen, damit sie keine verbotenen
Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sind: Der Reizstoff im
Pfefferspray muss in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich
zugelassen sein, die Reichweite hat auf bis zu 2 Meter begrenzt zu
sein und das Spray benötigt ein Prüfzeichen der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Für Pfeffersprays, die
zur Menschen- und nicht Tierabwehr bestimmt sind, werden
grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt.

BODENSEEKREIS

Bahnschwellen-Brand im Bahnhof Kressbronn Gestern gegen 15:00 Uhr
wurde der Bundespolizei in Konstanz eine Brandentwicklung im Bahnhof
in Kressbronn gemeldet. Dort sollten Bahnschwellen Feuer gefangen
haben. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte von Bundespolizei und der
Freiwilligen Feuerwehr Kressbronn dann fest, dass mehrere
Bahnschwellen brannten. Das Feuer konnte schnell abgelöscht werden.
Reisende kamen nicht zu Schaden; auch gab es keinerlei
Beeinträchtigungen des Zugverkehrs. Nach bisherigen Erkenntnissen
könnten sich Betriebsmittel (z. B. Öle/ Fette) auf den Holzschwellen
aus noch unbekannter Ursache entzündet haben. Die Ermittlungen dazu
dauern an. [mit Bildbeilage]

B l o h m




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Christian Blohm
Emmishofer Straße 20
78462 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 05.07.2017 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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